Wie gründet man eine gemeinnützige Organisation? Ein Leitfaden für Vereine, Institute und Stiftungen

Interessieren Sie sich für wohltätige Zwecke oder möchten Sie ein gemeinsames Interesse mit anderen Menschen im Bereich des Sports, der Kultur, der Ökologie oder vielleicht Ihres Hobbys entwickeln? Gründen Sie eine gemeinnützige Organisation. Wir beraten Sie, welche Rechtsform Sie wählen sollten und wie Sie eine gemeinnützige Organisation gründen.

Das Wesen einer Non-Profit-Organisation

Wie der Name schon sagt, verfolgt eine Non-Profit-Organisation andere Ziele als in erster Linie die Gewinnerzielung für ihre Eigentümer oder Aktionäre.

Ihr Wesen oder ihre Aufgabe besteht darin, sozial schwachen oder ähnlich gefährdeten Gruppen zu helfen oder eine Gruppe von Menschen zu organisieren, um durch eine gemeinnützige Organisation gemeinsame Ziele besser zu erreichen - wie z. B. Sportler, Feuerwehrleute oder eine Gruppe von Enthusiasten mit demselben Hobby.

Gemeinnützige Organisationen können öffentlich (in der Regel Schulen, Krankenhäuser, Kultureinrichtungen) oder privat (meist ein Verein, ein Institut, eine Stiftung oder ein Stiftungsfonds) sein.

TIPP: Sie möchten mehr über gemeinnützige Organisationen erfahren? Lesen Sie unseren Folgeartikel Wie gemeinnützige Organisationen arbeiten und woher sie die Mittel für ihre Aktivitäten bekommen.

Wie Sie Finanzmittel für Ihre gemeinnützige Organisation erhalten

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine nichtstaatliche gemeinnützige Organisation (NGO) zu gründen, wählen Sie die Rechtsform, die am besten zu Ihrem Zweck und Ihrer Aufgabe passt, aus den folgenden Möglichkeiten. Wir führen Sie durch die Grundlagen, die Sie für die Gründung einer solchen Organisation wissen müssen.

1/ Wie man einen Verein gründet

Ein Verein ist eine gute Wahl für alle, die sich in einem bestimmten Interessenbereich organisieren wollen - vom Sport über Hobbys bis hin zum Naturschutz.

Um einen Verein zu gründen, brauchen Sie:

  • Mindestens drei Personen als Gründungsmitglieder;
  • einen Namen, der nicht mit einer anderen juristischen Person verwechselt werden kann;
  • ein satzungsgemäßes und oberstes Organ des Vereins (in der Regel eine Mitgliederversammlung);
  • eine Satzung, in der Sie den Sitz und den Zweck des Vereins sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder festlegen;
  • oder eine konstituierende Sitzung des Vereins abhalten, um alles zu bestätigen;
  • tragen Sie Ihren Verein in das öffentliche (Vereins-)Register ein, damit er tatsächlich zustande kommt.

TIPP: Sie wissen nicht, wie Sie die Satzung richtig verfassen oder Ihren Verein eintragen lassen sollen? Machen Sie sich keine Gedanken über den Papierkram oder die Kommunikation mit den Behörden - wir gründen den Verein komplett für Sie!

2/ Wie gründet man ein Institut?

Ein Institut ist eine typische Form der Gemeinnützigkeit für die Erbringung von sozialen oder anderen öffentlichen Dienstleistungen. Es kombiniert sowohl eine Mitgliedschafts- als auch eine Eigentumskomponente.

Um ein Institut zu gründen, müssen Sie eine Satzung erstellen, die insbesondere Folgendes enthält

  • den Namen des Instituts;
  • die Adresse des eingetragenen Sitzes;
  • den Zweck des Instituts und eine Definition seiner Tätigkeiten;
  • Angaben zu den Organen des Instituts, d. h. zum Gründer und zu den Mitgliedern des Kuratoriums;
  • Angaben über die Höhe des Pflichtbeitrags.

Auch hier müssen Sie das Institut natürlich in das öffentliche Register (der Institute) eintragen lassen.

3/ Wie man eine Stiftung oder einen Stiftungsfonds einrichtet

Eine Stiftung ist wie ein Institut der Wohltätigkeit gewidmet. Anstatt soziale Dienste zu leisten, hilft sie jedoch mit dem von ihr verwalteten Vermögen.

Die Gründung einer Stiftung ist schwieriger als die der anderen Arten von gemeinnützigen Einrichtungen, vor allem weil ein Stiftungskapital von mindestens 500.000 CZK hinterlegt werden muss.

Außerdem benötigen Sie eine Stiftungsurkunde, die Folgendes enthält:

  • den Namen der Stiftung und ihren eingetragenen Sitz;
  • den Zweck der Stiftung;
  • die Identität des Stifters und die Höhe seiner Einlage;
  • die Gesamthöhe des Stiftungskapitals;
  • Angaben zum Verwalter der Einlagen, zu den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  • die Bedingungen für die Leistung von Stiftungsbeiträgen.

Die Stiftungsurkunde kann sowohl die Form der Stiftungsurkunde als auch die des so genannten Erwerbs von Todes wegen (Erbvertrag, Testament und Schenkung) annehmen. Darüber hinaus muss die Errichtung einer Stiftung in Form einer notariellen Urkunde erfolgen. Auch hier wird die Stiftung erst nach Eintragung in das öffentliche (Stiftungs-)Register errichtet.

Ein Stiftungsfonds ist eine einfachere und kostengünstigere Variante einer Stiftung - Sie können auf die Stiftungsurkunde und die notarielle Urkunde zur Errichtung verzichten. Die übrigen Voraussetzungen bleiben jedoch gleich.

Unkompliziert eine gemeinnützige Stiftung gründen

Sie sind sich nicht sicher, welche Rechtsform der gemeinnützigen Organisation für Ihr Projekt am besten geeignet ist und wollen sich nicht lange mit dem Gesetz befassen? Lassen Sie uns Ihre Vorstellungen über den Zweck der Gemeinnützigkeit besprechen und die optimale Lösung vorschlagen. Gerne übernehmen wir für Sie die Gründung des Vereins einschließlich der Eintragung.

Wenn Sie das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden und sich auf die Gewinnerzielung konzentrieren wollen, helfen wir Ihnen bei der Gründung einer GmbH. Mit Ihren Geschäftsaktivitäten oder Gewinnen können Sie dann auch gemeinnützige Aktivitäten unterstützen.

Kontaktinformationen

Schreiben Sie uns und wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.

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