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Erweitern Sie Ihr Geschäft in der Tschechischen Republik ohne registriertes Kapital.
Eine tschechische Niederlassung gründen Eine tschechische Niederlassung gründenEINE SCHNELLE UND EINFACHE MÖGLICHKEIT, IHRE FILIALE ZU ERSTELLEN
Die Führung von Geschäften über eine Zweigniederlassung (im Handelsgesetzbuch früher als „Organisationseinheiten“ bezeichnet) ist eine der verschiedenen Möglichkeiten, wie ein ausländisches Unternehmen in der Tschechischen Republik tätig werden kann, sodass die Gründung eines neuen Unternehmens nicht erforderlich ist.
Die Gründung der Zweigniederlassung, ihre Verwaltung und Auflösung erfordern weniger Verwaltungsaufwand als die Gründung und Verwaltung eines neuen Unternehmens. Holen Sie sich Ihre Niederlassung ab 800 EUR +21 % MwSt.
VORTEILE EINER NIEDERLASSUNG IM VERGLEICH ZU EINEM NEUEN UNTERNEHMEN
- Eine Zweigniederlassung ist ein Teil eines ausländischen Unternehmens. Alle Transaktionen sind daher informell zwischen der Zweigstelle und der ausländischen Einheit.
- Es ist kein Stammkapital erforderlich.
- Das einzige gesetzlich vorgeschriebene Organ, das die Zweigniederlassung haben muss, ist ein Direktor. Das Gesetz stellt an den Geschäftsführer weniger strenge Anforderungen als an ein Mitglied des statutarischen Organs einer neuen Gesellschaft.
- Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Leitung einer Zweigstelle; es müssen keine Hauptversammlungen usw. abgehalten werden.
- Ein Zweig kann leicht aufgelöst werden.
ERHALTEN SIE ALLE FOLGENDEN LEISTUNGEN
- Die Erstellung eines Rechtsdokuments über die Entscheidung zur Gründung einer Zweigniederlassung für ein ausländisches Unternehmen
- Vertretung beim Gewerbeaufsichtsamt
- Vertretung während des Prozesses der Eintragung ins Handelsregister
- Verwaltungsgebühr – Gewerbeschein
- Verwaltungsgebühr – Handelsregister
Wenn Sie an der Gründung einer Niederlassung interessiert sind, füllen Sie einfach das nachstehende Formular aus. Wir werden alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten und innerhalb von 14 Werktagen alles für Sie einrichten.
Jede Zweigstelle ist gesetzlich verpflichtet, einen eingetragenen Sitz zu haben.
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ZWEIGSTELLENBILDUNG
Eine Zweigniederlassung ist keine juristische Person und handelt rechtlich nur im Namen ihres Gründers. Bei dem Gründer handelt es sich in der Regel um ein ausländisches Unternehmen oder eine ähnliche Einrichtung. Der Hauptvorteil einer Zweigniederlassung besteht darin, dass Sie in der Tschechischen Republik Geschäfte tätigen können, ohne ein völlig neues Unternehmen zu gründen, das eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellen würde. Wenn Ihr Unternehmen zum Beispiel bereits in Deutschland oder Österreich tätig ist und Sie in die Tschechische Republik expandieren möchten, brauchen Sie nur eine Zweigniederlassung zu gründen.
Eine Zweigniederlassung kann im Handelsregister leicht identifiziert werden. Sie wird unter dem Namen ihres Gründers mit dem Zusatz „Zweigniederlassung“ eingetragen. Vor der Änderung des Zivilgesetzbuches wurden Zweigniederlassungen als „Organisationseinheiten“ bezeichnet. Alle früheren Organisationseinheiten werden jetzt als Zweigniederlassungen bezeichnet.
DIE WICHTIGSTEN VORTEILE EINER ZWEIGSTELLE
Der Hauptvorteil einer Zweigniederlassung besteht darin, dass sie recht schnell gegründet und aufgelöst werden kann. Außerdem müssen Sie bei der Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister kein Stammkapital einzahlen. Die Eröffnung einer Zweigniederlassung ist daher die ideale Option für ausländische juristische Personen, die ihre Geschäftstätigkeit auf die Tschechische Republik ausweiten möchten. Ein weiterer Vorteil ist, dass das gesamte Gründungsverfahren recht schnell durchgeführt werden kann; es dauert nur zwei bis drei Wochen. Um den gesamten Prozess so schnell wie möglich ablaufen zu lassen, empfehlen wir, alle erforderlichen Dokumente bereits im Vorfeld bereitzuhalten.
Da eine Zweigstelle keine eigenständige juristische Person ist, sind alle Transaktionen zwischen einer ausländischen Körperschaft und ihrer Zweigstelle formlos. Eine Anpassung von Verträgen usw. ist nicht erforderlich, da eine Zweigniederlassung als dieselbe Einheit wie die ausländische Körperschaft betrachtet wird.
Für die Verwaltung einer Zweigniederlassung gibt es keine strengen Gesetze, sodass Sie keine Hauptversammlungen abhalten müssen. Bei der Auflösung Ihrer Zweigstelle ist keine Liquidation erforderlich, was die Auflösung schnell und kostengünstig macht.
DIE SCHLÜSSELPERSON EINER ZWEIGSTELLE IST IHR DIREKTOR
Die einzige satzungsgemäße Autorität, die eine Zweigniederlassung haben muss, ist ihr Leiter. Im Vergleich zu den Organen einer Gesellschaft hat der Leiter nicht viele Verantwortlichkeiten. In der Regel ist der Direktor für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung der Vorschriften der Zweigniederlassung verantwortlich und untersteht der ausländischen Stelle. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Direktor mit Bedacht auswählen, da er für alle Geschäfte der Zweigniederlassung in der Tschechischen Republik verantwortlich ist. Der Name des Geschäftsführers muss auch im Handelsregister eingetragen werden.
Nach dem Gesetz ist ein Geschäftsführer von der ausländischen Gesellschaft bevollmächtigt, sie in allen Angelegenheiten zu vertreten, die die Zweigniederlassung in der Tschechischen Republik betreffen. Daher kann der Geschäftsführer die Zweigniederlassung vor Gericht, vor anderen Behörden und in allen Verwaltungsverfahren vertreten.
DIE GEMEINSAME ERSTELLUNG IHRER FILIALE WIRD EIN KINDERSPIEL SEIN
Unsere Experten verfügen über umfassende Erfahrung bei der Gründung von Zweigniederlassungen für ausländische Unternehmen. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess, von der Gründung bis zur Eintragung ins Handelsregister. Es gibt ein paar Formalitäten, die Sie erledigen müssen, aber die erledigen wir gemeinsam. Sie werden immer wissen, was der nächste Schritt ist und was zu tun ist.
- Für bestimmte Branchen ist die Erwerbung eines Gewerbescheins erforderlich.
- Wir werden alle Behörden in Ihrem Ort aufsuchen.
- Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Wir tragen Ihre Niederlassung ins Handelsregister ein.
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten. Jede Situation ist einzigartig und kann je nach den Umständen (rechtliche Anforderungen des jeweiligen Landes, beabsichtigte Geschäftstätigkeit der Niederlassung usw.) ein besonderes Verfahren erfordern. Aus diesem Grund können wir hier nicht alle Umstände aufzählen. Am besten fassen Sie Ihre Situation und die Anforderungen zuerst zusammen. Melden Sie sich bei uns und gemeinsam finden wir heraus, was Sie genau brauchen.
WAS WIR VON IHNEN BRAUCHEN?
- Ein Auszug aus dem Handelsregister des Unternehmens, das die Zweigniederlassung gründen wird (die genaue Form hängt von den Rechtsvorschriften des Landes ab, in dem das Unternehmen ansässig ist).
- Möglicherweise sind weitere Dokumente erforderlich. Wenn ja, beraten wir Sie darüber, welche das sind, warum sie erforderlich sind, und helfen Ihnen, sie zu beschaffen (z. B. die Satzung).
- Eine eidesstattliche Erklärung und Unterschriftsprobe der Person, die Leiter der Zweigniederlassung werden soll.
- Möglicherweise ein Auszug aus dem Strafregister über den Direktor.
- Die Zustimmung des ausländischen Unternehmens, das die Zweigniederlassung gründet, und der zuständigen gesetzlichen Behörde sowie die Eintragung der Zweigniederlassung ins Handelsregister.
- Außerdem benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen, um Sie vor den Behörden vertreten zu können.
Wie wir bereits erwähnt haben, gibt es viele unterschiedliche Umstände und Anforderungen, die von Ihrem konkreten Fall abhängen. Melden Sie sich bei uns und gemeinsam finden wir heraus, was Sie genau brauchen.