Selbständige Nebentätigkeiten: Wie man mit Steuern und Abgaben umgeht

Ein Unternehmen im Nebenerwerb zu führen, ist eine ideale Option für alle, die sich neben ihrem Studium, ihrer Beschäftigung oder sogar ihrem Mutterschaftsurlaub etwas dazuverdienen wollen. Im Vergleich zu Ihrer Haupterwerbstätigkeit bringt sie eine Reihe von Vorteilen mit sich - Sie zahlen weniger Steuern und müssen oft nicht einmal Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Was sind die weiteren Besonderheiten der selbständigen Nebentätigkeit?

Bedingungen für ein Nebengewerbe

Sie können Ihr Unternehmen in der Tschechischen Republik als Haupt- oder Nebentätigkeit als Selbständiger (SVČ) ausüben. Bei einer Haupttätigkeit ist das Unternehmen in der Regel die Haupteinnahmequelle, während eine selbstständige Nebentätigkeit eher als Nebenerwerb dient. Sie unterscheiden sich vor allem in Bezug auf die Bedingungen für Pflichtbeiträge und Vorschüsse, die weiter unten in diesem Artikel behandelt werden.

Wie wird festgestellt, ob ein Unternehmen ein Nebengewerbe ist? Nach dem Gesetz gilt ein Berufsbildungsunternehmen als Nebengewerbe, wenn:

  • Sie Arbeitnehmer sind (und Ihr Arbeitgeber die Versicherungsprämien für Sie zahlt);
  • Sie ein Student unter 26 Jahren sind;
  • Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub oder Elterngeld; oder Sie betreuen eine Person, die auf die Pflege durch andere angewiesen ist;
  • Sie beziehen eine Alters- oder Invaliditätsrente;
  • Sie leisten Militärdienst in den Streitkräften der Tschechischen Republik.

Wenn Ihr Unternehmen eine dieser Bedingungen erfüllt, können Sie Ihr Unternehmen als Nebentätigkeit ausüben.

Nebentätigkeit von Selbstständigen - Steuerpflichten

Solange Sie eine Nebentätigkeit ausüben, sind Sie verpflichtet, Steuern zu zahlen und eine jährliche Steuererklärung abzugeben. Wie bei Ihrer Haupttätigkeit müssen Sie nur die Differenz zwischen Ihren Einnahmen und Ausgaben zu einem Satz von 15 % versteuern.

Sie haben die Wahl, Ihre Steuerbemessungsgrundlage anhand Ihrer tatsächlichen Ausgaben zu berechnen oder sich für einen Pauschalsatz zu entscheiden. Neben diesen beiden Möglichkeiten gibt es auch eine Pauschalsteuer, die Sie als Selbständiger für eine Nebentätigkeit nicht nutzen können. Lesen Sie mehr in unserem Artikel über die Besteuerung des Einkommens von Selbstständigen.

Pauschalierte Ausgaben

Bei einer Aufwandspauschale werden die Ausgaben zu Steuerzwecken als Prozentsatz Ihres Einkommens berechnet. Er hängt nicht von der Höhe Ihrer tatsächlichen Ausgaben ab. Der Prozentsatz hängt von der Art des Betriebs ab, als Selbständiger gelten für Sie die folgenden Sätze:

  • 80 % der Einkünfte gelten für Handwerk, Land- und Forstwirtschaft;
  • 60 % der Einkünfte für andere Gewerbe (freie, gebundene und konzessionierte);
  • 40 % der Einkünfte aus Tätigkeiten, für die Sie keinen Gewerbeschein haben (z. B. Einkünfte aus Urheberrechten oder aus freiberuflicher Tätigkeit und aus Tätigkeiten nach besonderen Vorschriften - Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater usw.).

Tatsächliche Ausgaben

Die zweite Möglichkeit besteht darin, die tatsächlichen Ausgaben geltend zu machen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben die Pauschalbeträge übersteigen (dies ist z. B. häufig der Fall, wenn Sie Waren verkaufen). Allerdings müssen Sie bei dieser Option auch steuerliche Aufzeichnungen führen, was bei pauschalen Ausgaben nicht erforderlich ist.


Nebentätigkeit - Sozialversicherung

Wenn Sie eine Nebentätigkeit ausüben, ist die Situation in Bezug auf die Sozialversicherung relativ einfach. Sie sind nur dann sozialversicherungspflichtig, wenn Sie ein höheres Einkommen erzielen. Jeder Selbstständige muss unabhängig von der Höhe seines Einkommens eine jährliche Einkommens- und Ausgabenerklärung berechnen und bei der Sozialversicherungsanstalt einreichen.

Was sind die besonderen Bedingungen?

  • Sie müssen keine Sozialversicherung für ein Nebengewerbe zahlen, wenn Ihre Teilbemessungsgrundlage (die Differenz zwischen Ihren jährlichen Einnahmen und Ausgaben) unter dem so genannten maßgeblichen Betrag liegt - dieser Betrag betrug im Jahr 2023 96.777 CZK, und im Jahr 2024 gilt die Grenze von 105.521 CZK. Er gilt für Sie, wenn Sie das ganze Jahr über unternehmerisch tätig sind - bei kürzerer Tätigkeit ist er niedriger.
  • Wenn Sie den Grenzbetrag überschreiten, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Im ersten Jahr Ihrer Tätigkeit leisten Sie keine Vorauszahlungen, sondern zahlen die Versicherung in einer Summe an die Sozialversicherungsanstalt.
  • In den folgenden Jahren, wenn Sie mehr als den Schwellenbetrag verdienen, zahlen Sie eine monatliche Mindestvorauszahlung. Die Mindestvorauszahlung für die Sozialversicherung für Nebentätigkeiten im Jahr 2024 beträgt 1.413 CZK. Die Differenz wird dann bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung verrechnet (je nach Ihrem tatsächlichen Einkommen zahlen Sie entweder die Prämie oder die CSSA erstattet Ihnen die Überzahlung).
  • Sie können sich auch freiwillig zur Sozialversicherung anmelden.

Nebentätigkeit und Krankenversicherung

Im Gegensatz zur Sozialversicherung müssen Sie für Nebentätigkeiten immer Krankenversicherungsbeiträge zahlen, auch wenn Sie nur wenig verdienen. Außerdem müssen Sie jedes Jahr eine Einkommens- und Ausgabenerklärung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die Differenz zwischen den von Ihnen gezahlten Beiträgen und dem Versicherungsbetrag zu berechnen, den Sie aufgrund Ihres Einkommens zahlen müssen. Weitere Pflichten hängen davon ab, ob Sie gesetzlich versichert sind oder ein Unternehmen betreiben.

Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte

Wenn Sie während des Studiums, im Mutterschaftsurlaub oder im Ruhestand ein Unternehmen betreiben, müssen Sie im ersten Jahr Ihrer Tätigkeit keine Einzahlung leisten. Sie legen Ihrem Versicherer zu Beginn des folgenden Jahres eine Einnahmen- und Ausgabenerklärung vor und zahlen den Versicherungsbetrag in einer Summe. Auf der Grundlage der Abrechnung berechnet die Versicherungsgesellschaft die Höhe des Vorschusses für das folgende Jahr. Der Betrag richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Einkommen und gilt nicht für die Mindestabgaben, die für Ihren Hauptberuf gelten.

Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die ein Unternehmen führen

Wenn Sie neben Ihrem Beruf ein Unternehmen betreiben und Ihr Arbeitgeber die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung für Sie zahlt, müssen Sie überhaupt keine monatlichen Beiträge entrichten. Sie müssen Ihrer Krankenkasse nur einmal im Jahr Ihre Einnahmen und Ausgaben melden und die Prämien entsprechend Ihrem tatsächlichen Einkommen auf einmal zahlen.


Auf den Punkt gebracht: die Do's and Don'ts der selbständigen Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit ist eine gute Möglichkeit, Ihr Studium, Ihre Beschäftigung oder Ihren Elternurlaub zu ergänzen. Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmer müssen Sie keine obligatorischen Mindesteinzahlungen leisten (außer bei hohen Einkommen) und zahlen nur Beiträge auf der Grundlage Ihrer Einkünfte. Wenn Sie ein geringes Einkommen erzielen, sind Sie außerdem nicht verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge auf das Einkommen aus der SVČ zu zahlen.

Was ist im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit zu beachten?

  • Melden Sie sich beim Finanzamt, bei der Krankenkasse und bei der Sozialversicherungsanstalt an (dies wird jedoch in der Regel vom Gewerbeamt auf der Grundlage eines einzigen Anmeldeformulars erledigt, das bei der Gründung des Gewerbes eingereicht wird).
  • Sie müssen keine Vorauszahlungen für die Sozial- und Krankenversicherung leisten - Sie zahlen die Versicherung in einer Summe auf der Grundlage der Einkommens- und Ausgabenerklärungen.
  • Zu Beginn des folgenden Jahres reichen Sie Ihre Steuererklärung sowie die Einnahmen- und Ausgabenerklärungen bei der Krankenkasse und der CSSA ein.

Unbesorgt ein Unternehmen gründen

Sie haben bereits eine klare Vorstellung von der steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und krankenversicherungsrechtlichen Situation von Selbstständigen, die ein Nebengewerbe betreiben. Sie haben sich entschlossen, sich selbstständig zu machen und brauchen Hilfe bei der Gründung eines Gewerbes? Wenden Sie sich an uns - wir beraten Sie gerne und kümmern uns um alle Formalitäten.

Kontaktinformationen

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