Vereinbarung über die Ausführung der Arbeit: was und wie sie sich 2024 ändert

Mit den Gesetzesänderungen werden viele der bisher geltenden Regeln für Werkverträge geändert. Diese beliebte Möglichkeit, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen , unterliegt nicht nur der zentralen Registrierung, sondern auch neuen Regeln und einer Obergrenze für Abgaben. Werfen Sie mit uns einen Blick auf die wichtigsten Änderungen, die PPA im Jahr 2024/2025* betreffen.

*Die Gesetzgebung im Zusammenhang mit der DPP hat seit 2023 viele wichtige Änderungen erfahren, und weitere werden wahrscheinlich im Rahmen der Änderungen des Arbeitsgesetzes folgen. Wir werden alles weiterhin laufend überwachen.

Was ist eine Leistungsvereinbarung?

Eine Arbeitsleistungsvereinbarung regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und wird für ein begrenztes Einkommen verwendet. Sie wird in der Regel für befristete Arbeitsverhältnisse verwendet, insbesondere von Studenten, Rentnern oder Personen im Mutterschafts- oder Elternurlaub.

Er ist auch bei Personen beliebt, die eine selbständige Tätigkeit in Erwägung ziehen, sich aber nicht mit der Anmeldepflicht auseinandersetzen wollen. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag (VZÄ) ist er eher einmalig und hat seine eigenen Besonderheiten und Anforderungen.

VPA aus der Sicht des Arbeitgebers

Das Hauptmerkmal von Vereinbarungen über die Arbeitsleistung ist die Begrenzung auf 300 Stunden pro Jahr. Obwohl Sie mit einem Arbeitnehmer beliebig viele VPA für verschiedene Tätigkeiten abschließen können, darf er im Rahmen einer VPA nicht mehr als 300 Stunden pro Kalenderjahr in Ihrem Unternehmen arbeiten. Überschreitet er diese Grenze, wird der Vertrag ungültig und Sie müssen mit Strafen rechnen, weil Sie Mitarbeiter ohne gültigen Arbeitsvertrag beschäftigen.

Vereinbaren Sie mit dem Arbeitnehmer immer eine schriftliche Vereinbarung über die Arbeitsleistung. Achten Sie darauf, dass der Vertrag wichtige Details enthält, wie z. B.:

  • die Identität beider Parteien;
  • Art und Umfang der zu leistenden Arbeit
  • den Arbeitsort;
  • die voraussichtliche Arbeitszeit und deren Verteilung, einschließlich der Ruhezeiten (Mittagspause usw.);
  • den Lohn und die Art der Vergütung;
  • den Umfang des Urlaubs und die Art und Weise, wie die Dauer des Urlaubs festgelegt wird;
  • das Verfahren zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

TIPP: Auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales können Sie einen Mustervertrag herunterladen, den das Arbeitsamt direkt ausfüllen kann.

Der Vertrag kann sowohl in traditioneller Papierform als auch jetzt in elektronischer Form vorliegen. Zusammen mit der elektronischen Zustellung (z. B. an die E-Mail-Adresse eines Arbeitnehmers, die nicht direkt bei Ihrem Unternehmen hinterlegt ist) werden Sie dieses Formular vor allem dann zu schätzen wissen , wenn Sie aus der Ferne tätig sind.

Änderungen der FTC ab 1. Januar 2024

  • Mindest- und Garantielöhne: Ab Januar 2024 darf der Stundenlohn für ein VZÄ nicht unter dem Mindeststundenlohn in dem betreffenden Zeitraum liegen. Im Jahr 2025 dürfen Sie Ihren Auftragnehmern also nicht weniger als 124,40 CZK pro Stunde zahlen (im Jahr 2024 waren es 112,50 CZK). Wenn Sie mit ihnen einen niedrigeren Stundenlohn aushandeln (ohne Überstunden, Feiertage, Nachtschichten, Wochenenden oder Arbeit in einem schwierigen Arbeitsumfeld), müssen Sie ihnen die Differenz zahlen.
  • Homeoffice und Telearbeit: Ausgewählte Gruppen von Arbeitnehmern (Schwangere, Personen, die ein Kind unter 9 Jahren oder einen langfristig abhängigen Angehörigen betreuen) können eine Telearbeitsregelung beantragen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer nun auch Anspruch auf eine theoretische Erstattung der damit verbundenen Kosten.

    Wenn Sie dem Antrag stattgeben, müssen Sie die Heimarbeitsregelung schriftlich in Ihrem Vertrag festhalten - oder begründen, warum Sie diese Möglichkeit ablehnen. Entweder Sie zahlen die tatsächlichen Kosten für die Telearbeit pauschal (im Jahr 2025 4,80 CZK pro Arbeitsstunde, im Jahr 2024 4,50 CZK) oder Sie vereinbaren, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Erstattung hat.

  • Urlaub: Die am meisten diskutierte Änderung ab Januar 2024 ist der Urlaubsanspruch von Vertragsarbeitnehmern. Dieser entsteht, wenn sie während des Kalenderjahres mindestens 80 Stunden für Sie gearbeitet haben und das Arbeitsverhältnis ununterbrochen mindestens 4 Wochen, d. h. 28 Kalendertage, gedauert hat.

    Mehrere Vereinbarungen, die kontinuierlich miteinander verbunden sind (auch in einer Kombination aus VZÄ und VZÄ), sind ebenfalls vorgesehen. Wenn der Vertragspartner dann aus Ihrem Unternehmen ausscheidet und den Urlaub nicht nimmt, müssen Sie ihm das Urlaubsentgelt in Höhe seines Durchschnittsverdienstes erst atten.

Beispiel für die Berechnung der Urlaubsvergütung für ein VZÄ:

Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs geht das Gesetz von einer fiktiven Wochenarbeitszeit (TPD) von 20 Stunden und einer Formel (TPD) / 52 × TPD × Urlaubsgeld aus.

Clara hat im Rahmen des VZÄ-Systems 80 Stunden für Sie gearbeitet. Normalerweise gewähren Sie Ihren Mitarbeitern 5 Wochen Urlaub pro Jahr.

Zunächst berechnen Sie , wie viele volle Wochen mit fiktiven Stunden der Arbeitnehmer für Sie gearbeitet hat. Für Clara sind dies 80 Stunden / 20 (fiktive Zeiteinheiten) = 4 (auf ganze Zeiteinheiten aufgerundet).

Anschließend berechnen Sie denUrlaubsanspruch nach der obigen Formel, d. h. 4 / 52 x 20 x 5 = 7,69. Nach Aufrundung auf ganze Stunden hat Klara Anspruch auf 8 Stunden Urlaub.

Wenn Klara diesen Urlaub nicht in Anspruch nimmt und aus Ihrem Unternehmen ausscheidet, müssten Sie ihr bei einem Stundensatz von 200 CZK einen Zuschlag von 1 600 CZK zahlen, wenn sie aus Ihrem Unternehmen ausscheidet.

Änderungen des Arbeitsvertragsgesetzes ab 1. Juli 2024

  • Zentrale Registrierung von Vereinbarungen: Als Arbeitgeber müssen Sie nun alle Freihandelsabkommen an die tschechische Sozialversicherungsanstalt (CSSA) melden. Ziel des Zentralregisters ist es, die Grenzen der Beitragspflicht zu überwachen und Schwarzarbeit zu verhindern.

    Verträge, die vor dem 1. Juli 2024 abgeschlossen wurden und nach diesem Datum weiterlaufen, sind ebenfalls meldepflichtig. Da Ihr Arbeitnehmer auch für andere Unternehmen auf Vollzeitbasis arbeiten kann, stützen Sie sich bei der Anmeldung auf seine Erklärung im Standardformular.

    Ab Juli 2024 sind Sie außerdem verpflichtet, die Höhe der Einkünfte aller Arbeitnehmer bis zum 20. des Folgemonats auf einem DPP zu melden - auch wenn die Einkünfte im Vormonat null waren oder die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht haben.

    Ab dem 1. August 2024 führt die CSSA dann eine neue elektronische Einreichung der UITP ein - eine einzige Einkommenserklärung für Beschäftigte in einer DPP.

TIPP: Finden Sie die Änderungen an der DPP verwirrend? Die ČSSZ hat zum besseren Verständnis ein Informationsvideo und FAQs mit Antworten auf ihre Website gestellt.

Änderungen an der DPP ab 1. Januar 2025

Mit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes wurde die ursprünglich geplante Regelung der sogenannten angemeldeten Vereinbarung abgeschafft. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung der KV-Beiträge und der Freigrenzen gehabt.

Derzeit gelten für dieSozial- und Krankenversicherungsbeiträge aus der PPA folgende Regeln:

  • Die Einkünfte der Arbeitnehmer aus allen FTCs mit einem Arbeitgeber werden zusammengerechnet;
  • Einkünfte aus PPAs bei verschiedenen Arbeitgebern werden jedoch nicht zusammengerechnet;
  • Einkünfte aus anderen Beschäftigungsverhältnissen werdennicht zu den Einkünften aus einem PPA hinzugerechnet, auch wenn es sich um ein Beschäftigungsverhältnis mit demselben Arbeitgeber handelt;
  • Einkünfte aus einem VZÄ sind beitragsfrei, wenn sie 25 % des Jahresdurchschnittslohns, abgerundet auf die nächsten 500 Kronen, nicht überschreiten (im Jahr 2025 liegt die Grenze bei 11 500 CZK).

Die gleiche Grenze von 11 500 CZK gilt auch für die Quellensteuer auf das Einkommen aus dem VZÄ.

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