Kategorie
Pauschale Umsatzsteuer: persönliches versus genossenschaftliches Eigentum
Sie planen den Verkauf Ihrer Wohnung und fragen sich, wie Sie dieses Einkommen versteuern sollen? Das Verfahren für den Verkauf einer Eigentumswohnung unterscheidet sich vom Verkauf einer privaten Wohnung. Wir erklären Ihnen , wie Sie die Einkünfte aus dem Verkauf einer Eigentums- und Genossenschaftswohnung richtig versteuern und wann Sie diese Steuer ganz vermeiden können.
Besteuerung von Einkünften aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung
Einkünfte aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses gehören natürlich zu Ihrem Gesamteinkommen - genau wie Arbeitslohn oder Einkünfte aus einem Unternehmen.
Die gute Nachricht ist, dass in diesem Fall nicht der Verkaufspreis besteuert wird, sondern der Gewinn (wenn Sie mit dem Verkauf einen Gewinn erzielt haben). Sie ziehen also einfach den Kaufpreis der Wohnung von dem Preis ab, zu dem Sie sie nun verkauft haben. Wenn Sie einen Gewinn erzielt haben, geben Sie diesen in Ihrer Steuererklärung an.
Steuerbefreiung für Wohnungen in Privatbesitz
Als Privatperson müssen Sie keine Steuern auf die Einkünfte aus dem Verkauf einer Privatwohnung zahlen, wenn:
- Sie den "Zeittest" erfüllen - Sie die Wohnung mindestens 5 Jahre lang besessen haben (für Immobilien, die nach Januar 2021 erworben wurden, gilt der längere Zeitraum von 10 Jahren);
- Sie den tatsächlichen Wohnsitz nachweisen - Sie die Wohnung mindestens 2 Jahre lang vor dem Verkauf bewohnt haben, wobei Sie jedoch keinen ständigen Wohnsitz haben müssen;
- Sie planen, in Kürze eine neue Immobilie zu kaufen - Sie die Mittel innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf für den Kauf einer neuen Wohnung, für Renovierungs- oder Bauarbeiten oder für die Abzahlung eines Wohnungskredits verwenden.
Wenn Sie gewerblich tätig sind (Einzelunternehmer oder Unternehmen) und die verkaufte Wohnung zu Ihrem Betriebsvermögen gehörte, gilt die oben beschriebene Befreiung nicht für Sie. Als Unternehmer müssen Sie in jedem Fall Einkommensteuer auf den Verkauf der Immobilie zahlen.
TIPP: Wir haben das Gesetz für Sie studiert und eine Zusammenfassung der Bedingungen für die Steuerbefreiung beim Verkauf von Immobilien verfasst.
Besteuerung der Einkünfte aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung
Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, handelt es sich jedoch nicht um Ihr persönliches Eigentum, sondern um einen Anteil an einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die eine juristische Person ist. Der Verkauf einer Genossenschaftswohnung ist daher kein Verkauf der Immobilie als solcher, sondern eine Übertragung Ihres Anteils an der Wohnungsgenossenschaft. Und eine solche Übertragung unterliegt aus steuerlicher Sicht verschiedenen Abschnitten.
Sie werden den zu versteuernden Gewinn ähnlich wie bei einer Eigentumswohnung berechnen. Auf der einen Seite stehen die Einnahmen aus dem Verkauf des Anteils, auf der anderen Seite der Kaufpreis des Anteils an der Wohnungsgenossenschaft (in der Regel der historische Kaufpreis).
Diesem Kaufpreis dürfen jedoch keine zusätzlichen Aufwendungen - typischerweise z.B. Makler- oder Werbekosten, Notar- oder Anwaltskosten oder auch nachweisbare Aufwendungen für den Umbau der Wohnung- hinzugerechnet werden, wie ein kürzlich ergangenes Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs bestätigt.
Steuerbefreiung für Eigentumswohnungen
Als Privatperson haben Sie nur dann Anspruch auf eine Steuerbefreiung beim Verkauf einer Genossenschaftswohnung, wenn Sie den so genannten Zeittest erfüllen. Wenn Sie die Genossenschaftswohnung mindestens 5 Jahre lang besessen haben, sind alle Gewinne aus der Übertragung Ihres Anteils an der Genossenschaft gemäß § 4 Absatz 1 Buchstabe q des Einkommensteuergesetzes von der Einkommensteuer befreit.
Leider erlaubt Ihnen das Gesetz nicht, die anderen Gründe für die Steuerbefreiung inAnspruch zu nehmen, die hier für Wohnungen in Privateigentum gelten. Ebenso gilt die Steuerbefreiung nicht für Unternehmer, die einen Anteil an einer als Betriebsvermögen eingestuften Wohnungsgenossenschaft hatten.
Wie sieht es mit der Steuererklärung für steuerfreie Einkünfte aus?
Wenn Ihre Einkünfte steuerfrei sind, müssen Sie sie nicht in Ihre Steuererklärung aufnehmen oder sie speziell für diese Einkünfte einreichen.
Sie müssen jedoch eine Mitteilung an das Finanzamt schicken, wenn Ihre steuerfreien Einkünfte die Grenze von 5 Millionen CZK überschreiten. Der Bescheid sollte auf jeden Fall Folgendes enthalten:
- die Höhe des Einkommens (auch wenn es steuerfrei ist);
- das Datum, an dem das Einkommen erzielt wurde;
- eine kurze Beschreibung, wie es erzielt wurde.
Sie können den Bescheid per Post oder elektronisch über eine Datenbox versenden. Die Frist ist dieselbe wie für eine normale Steuererklärung.
Steuererklärungen in der Praxis
Haben Sie letztes Jahr Ihre Wohnung verkauft und wissen, dass es sich dabei nicht um steuerfreie Einkünfte handelt? Dann geben Sie sie in Ihrer Steuererklärung als sonstige Einkünfte an (Abschnitt 10).
Unser praktischer Leitfaden hilft Ihnen beim korrekten Ausfüllen des Formulars - oder lassen Sie Ihre Steuererklärung von unseren Spezialisten erstellen. Schreiben Sie uns einfach mit dem unten stehenden Formular.
Schreiben Sie uns und wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.