Mit der Änderung wird ein Register der ausgeschlossenen Personen eingeführt. Wer wird nicht in das Unternehmen aufgenommen?

Ab dem 1. Juli 2023 tritt eine Änderung des Gesetzes über Kapitalgesellschaften (ZOK) in Kraft, die die Gründung von Unternehmen erleichtern wird. Insbesondere werden sich die Bedingungen für Mitglieder gewählter Organe von Unternehmen ändern. Siehe wie.

Der Staat hat ein neues Register eingeführt

Die Registrierung der ausgeschlossenen Personen stellt eine grundlegende Änderung dar. Dabei handelt es sich um ein neues, nicht öffentliches Register, in dem Gerichte oder Notare Personen finden, die nicht als Mitglied eines gewählten Organs einer Gesellschaft fungieren können. So können sie künftige Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft leicht überprüfen, bevor sie sie in das Handelsregister eintragen.

Gründe für die Eintragung sind unter anderem:

  • untersagung der Tätigkeit,
  • erklärter Konkurs (Insolvenz mit Trennung/Sanierung ist kein Thema mehr),
  • ausschluss vom Amt eines Mitglieds des Satzungsorgans durch eine gerichtliche Entscheidung,
  • verurteilung wegen einer Straftat, die es unmöglich macht, diese Funktion auszuüben.

In das Register werden auch Informationen über die spezifischen Gründe für die Verhinderung der Ausübung des Amtes, deren Umfang und Dauer aufgenommen.

Für die Zukunft ist geplant, das Register mit Unternehmensregistern in der gesamten EU zu verknüpfen. Dies wird die Geschäftstätigkeit in ganz Europa erleichtern, da die Unternehmen nicht immer wieder die gleichen Dokumente vorlegen müssen. Stattdessen werden die Behörden in allen Mitgliedstaaten die erforderlichen Daten in einem zentralen Register finden.

Integrität hat eine konkrete Form erhalten

Bislang war eines der Kriterien für die Ausübung eines gewählten Amtes in einem Unternehmen die Integrität, die auch eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis ist. Nach der Definition in § 6 der Gewerbeordnung ist ein Bürger, der wegen einer vorsätzlichen Straftat im Zusammenhang mit einem Gewerbe verurteilt wurde, nicht unbescholten.

In der Novelle des ZOK werden nun die Voraussetzungen für Mitglieder gewählter Gremien präzisiert. Das Gesetz befasst sich nicht mehr mit der Integrität - stattdessen werden neue Regeln eingeführt.

In §46 der ZOK wurdenHindernisse für die Ausübung eines Amtes hinzugefügt (siehe Gründe für die Eintragung) sowie eine spezifische Liste von Straftaten, die eine Person künftig von der Ausübung eines Amtes ausschließen. Zu diesen Straftaten gehören zum Beispiel:

  • unterschlagung,
  • betrug,
  • waschen von Erträgen aus Straftaten (Geldwäsche).

Wir fügen hinzu, dass bestehende Mitglieder gewählter Organe von Handelsgesellschaften, die die neuen Kriterien nicht erfüllen, ihr Amt ab dem 1. Oktober 2023 per Gesetz verlieren.


Tipp! Einen Überblick über die Anforderungen an die Mitglieder der gesetzlichen Organe von Gesellschaften finden Sie in den Beiträgen über den Geschäftsführer einer GmbH, den Vorstand und den Aufsichtsrat.


Kontaktinformationen

Schreiben Sie uns und wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.

Neuigkeiten aus unserem Blog