Geschäftstätigkeit in England: Unternehmenstypen im Vergleich zu anderen Unternehmensformen

Geschäfte in England zu machen, klingt attraktiv in Bezug auf Marktgröße, Potenzial, Erschwinglichkeit und Unternehmensbesteuerung. Aber wie macht man das? Wir helfen Ihnen, sich zurechtzufinden - ein Überblick über britische Unternehmensformen und andere Optionen wird Ihnen die Entscheidung erleichtern.

Wie kann man im Vereinigten Königreich Geschäfte machen?

Das Geschäftsumfeld im Vereinigten Königreich ist ähnlich wie in Tschechien. Es gibt drei Grundformen von Unternehmen:

  • Einzelkaufleute(sole trader oder auch sole proprietor);
  • Unternehmen(private oder öffentliche Unternehmen);
  • Personengesellschaften.

Einzelunternehmen sind auf dem britischen Markt vorherrschend. Ein Einzelunternehmer haftet für alle Verbindlichkeiten seines Unternehmens und ist mit seinem gesamten Privatvermögen unbeschränkt haftbar.

Personengesellschaften können sowohl privat als auch öffentlich sein.

  • Bei privaten Gesellschaften wird das Stammkapital von den Eigentümern/Partnern finanziert, die dann bis zur Höhe des Stammkapitals für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften.
  • Im Gegensatz zu privaten Unternehmen können öffentliche Unternehmen im Besitz von Aktionären an der Börse gehandelt werden. Dies erleichtert ihnen die Kapitalbeschaffung für die weitere Entwicklung bei gleichzeitiger Beibehaltung der beschränkten Haftung.

Personengesellschaften sind Vereinigungen, bei denen mindestens zwei Geschäftspartner Gewinne oder Verluste teilen, aber auch gemeinsam haften - entweder beschränkt oder unbeschränkt. Partnerschaften können entweder von natürlichen oder juristischen Personen (oder einer Kombination aus beiden) gegründet werden und werden durch eine gegenseitige Vereinbarung geregelt.

Arten von Partnerschaften in England

Es gibt vier Rechtsformen für Unternehmen, einschließlich der bereits erwähnten Personengesellschaften:

1/ Private Limited Company (Ltd.)

Die Ltd. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ähnlich wie auf unserem Markt ist sie die häufigste Rechtsform im Vereinigten Königreich.

Die Ltd. wird von kleinen und mittleren Unternehmen bevorzugt, weil sie die Vorteile einer Unternehmensstruktur mit relativer Einfachheit und Flexibilität verbindet. Sie ermöglicht es den Eigentümern, die Unternehmensstrategie, das Geschäftsmodell und das Management des Unternehmens im Allgemeinen viel schneller und direkter zu planen.

Im Vergleich zu börsennotierten Unternehmen unterliegt die Ltd. weniger der staatlichen Regulierung und Aufsicht durch die Regulierungsbehörden. Und sollte das Unternehmen in die Liquidation geschickt werden müssen oder langfristige Schulden machen, bleibt das persönliche Vermögen der Anteilseigner unangetastet.

Die Ltd. gibt es im Vereinigten Königreich in zwei Formen:

  • Limited by shares - das sind klassische Gesellschaften, die zur Erzielung von Gewinnen gegründet werden. Ihre Mitglieder werden als Anteilseigner und Direktoren bezeichnet und haften bis zur Höhe ihrer Einlage und des Stammkapitals der Gesellschaft.
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - sie wird in der Regel als gemeinnützige Gesellschaft gegründet. Ihre Mitglieder werden als Bürgen und Direktoren bezeichnet. Sie haften für die Verpflichtungen der Gesellschaft bis zur Höhe der von ihnen geleisteten Einlagen.

Das Mindestkapital für die Gründung einer Ltd. und die Mindesteinlage eines Gesellschafters beginnen bei symbolischen £ 1. Wenn Sie jedoch mehr Kapital in Ihre Gesellschaft einbringen, wirkt sie sicherlich glaubwürdiger.

Wussten Sie, dass wir eine Ltd. im Vereinigten Königreich innerhalb von 24 Stunden gründen können? Alles wird genau nach den Vorschriften abgewickelt - und Sie müssen sich um nichts anderes kümmern als um Ihr Unternehmen.

2/ Aktiengesellschaft (Plc.)

Eine Aktiengesellschaft hingegen ist eine öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft, bei der die Eigentümer/Anteilseigner nur in Höhe ihrer Beteiligung an der Gesellschaft für Verbindlichkeiten haften (ihr persönliches Vermögen bleibt getrennt).

Die Aktionäre einer AG müssen bei der Eintragung ein Aktienkapital von 50.000 £ hinterlegen. Außerdem unterliegen sie wesentlich komplexeren und strengeren Rechnungslegungs- und Berichtspflichten sowie der Verpflichtung zur Prüfung der Geschäftstätigkeit und der Geschäftsergebnisse.

Wenn Aktien einer AG an einer Börse gehandelt werden, kann praktisch jeder in der Welt Eigentümer werden. Diese Möglichkeit erleichtert zwar die Beschaffung zusätzlichen Kapitals, birgt aber auch Risiken. Jeder Aktionär hat das Recht, sich an der Führung des Unternehmens zu beteiligen und einen Anteil am Gewinn zu verlangen (Dividendenzahlung).

3/ Kommanditgesellschaft (LP)

Eine LP ist ein Zusammenschluss von Geschäftspartnern, seien es natürliche oder juristische Personen oder eine Kombination aus beiden. Die Gesellschafter haften gemeinschaftlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und haften dafür unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.

Die Bedingungen der Gesellschaft werden von den Mitgliedern in einem gegenseitigen Vertrag (Gesellschaftsvertrag) geregelt, in dem unter anderem die Art und Weise der Geschäftsführung, die Rechte und Pflichten der einzelnen Personen sowie die Verteilung der Gewinne oder die Deckung der Verluste festgelegt sind. Die Gewinne werden jedoch von jedem Partner allein versteuert.

Zu den Vorteilen einer Partnerschaft gehören das gemeinsame Know-how und die besseren finanziellen Möglichkeiten. Der Nachteil kann die uneinheitliche kollektive Entscheidungsfindung ihrer Mitglieder sein.

4/ Partnerschaft mit beschränkter Haftung (LLP)

Eine LLP kombiniert die Vorteile einer Personengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Jeder Partner haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage und versteuert die Gewinne der Partnerschaft nur in seiner Steuererklärung. Als solche unterliegt eine LLP nicht der Körperschaftssteuer.

Anders als eine "gewöhnliche" Partnerschaft:

  • Eine LLP hat ihre eigene Rechtspersönlichkeit und kann für sich selbst Verträge abschließen;
  • Aufgrund der beschränkten Haftung bietet sie den Mitgliedern die Vorteile einer kleinen Gesellschaft, während die steuerlichen Vorteile erhalten bleiben.

Andere Formen von Unternehmen in England

Wenn Sie bereits ein Unternehmen in der Tschechischen Republik haben, können Sie alternative Wege wählen, um auf dem britischen Markt Fuß zu fassen:

1/ Ausländische Niederlassung

Eine ausländische Zweigstelle oder britische Niederlassung ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine Zweigstelle Ihres tschechischen Unternehmens. Die Eintragung kann wesentlich länger dauern als die Gründung einer neuen Ltd. im Vereinigten Königreich, da Sie auch Dokumente und Informationen vorlegen müssen, die die Existenz Ihres tschechischen Unternehmens bestätigen.

Die Zweigniederlassung unterliegt nicht einmal der beschränkten Haftung der Aktionäre. Ihre Muttergesellschaft haftet für alle ihre Schulden und Verbindlichkeiten im Ausland.

2/ Verbundene Tochtergesellschaften

Tochtergesellschaften haben den Charakter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und werden als neue Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet. Alternativ können Sie in England eine Vorratsgesellschaft gründen, eine so genannte "ready-made company" - sie ist bereits beim zuständigen Register eingetragen, verfügt über eingezahltes Kapital und hat alle Lizenzen und Registrierungen erhalten.

3/ Joint Venture

Ein Joint Venture ähnelt einer Geschäftspartnerschaft, wird aber für einen bestimmten Zweck eingegangen - zum Beispiel, um ein gemeinsames Projekt zu verwirklichen.

  • Partnerschaften beruhen in der Regel auf einer langfristigen Zusammenarbeit mit dem Ziel der Gewinnerzielung.
  • Im Gegensatz dazu legen die Mitglieder eines Gemeinschaftsunternehmens ihre Ressourcen zusammen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, und das Gemeinschaftsunternehmen kann sich danach wieder auflösen.

Die Haftung der Mitglieder sowie die steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen werden von jedem Partner innerhalb seiner eigenen Einheit getrennt gehandhabt.

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