Geschäftstätigkeit in England: Gründung einer Ltd.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind eine der beliebtesten Unternehmensformen im Vereinigten Königreich - ähnlich wie die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Tschechischen Republik. Sind Sie versucht, eine Ltd. zu gründen, wissen aber nicht, wie Sie das anstellen sollen? Wir führen Sie durch den gesamten Prozess, damit Sie Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich mit Zuversicht gründen können.

Unabhängig davon, welches Unternehmen Sie in England gründen möchten, müssen Sie sich zunächst beim Companies House oder beim örtlichen Handelsregister registrieren lassen. Deren Website ist zwar sehr informationsintensiv, aber sie tun ihr Bestes, um Sie klar und deutlich durch den Prozess zu führen.

1) Stellen Sie sicher, dass die Ltd. die richtige Wahl für Sie ist

Die von Ihnen gewählte Unternehmensform hängt von der Art Ihres Unternehmens ab und wirkt sich direkt darauf aus, wie Sie Steuern zahlen und Mittel beschaffen. Wenn Sie im tschechischen Umfeld nicht zögern würden, eine LLC zu gründen, dann ist eine Ltd. höchstwahrscheinlich die richtige Wahl für Sie.

Zu den Vorteilen von GmbHs gehören:

  • beschränkte Haftung, getrennt vom persönlichen Vermögen der Gesellschafter;
  • Mindestanforderungen an das Stammkapital oder die Einlage der Gesellschafter;
  • Flexibilität bei der Verwaltung und bei betrieblichen Entscheidungen durch die Eigentümer.

TIPP: Wenn Sie sich nicht zu 100 % sicher sind, in welcher Form Sie Ihre Geschäfte im Vereinigten Königreich führen wollen, lesen Sie unseren früheren Artikel, der einen Überblick über die Gesellschaftsformen in England gibt. Darin finden Sie einen Vergleich aller gängigen Gesellschaftsformen und anderer Optionen für eine Geschäftstätigkeit auf dem britischen Markt.

2) Denken Sie sich einen Firmennamen aus

Ein Firmenname oder Handelsname ist der Name, unter dem ein Unternehmen registriert ist. Unabhängig davon, ob Sie sich einen Namen für Ihr Unternehmen ausgedacht haben oder ob Sie gerade erst anfangen, sollten Sie sicherstellen, dass:

Companies House schränkt Firmennamen nicht über die oben genannten Regeln hinaus ein. Im Allgemeinen sollten Sie sicherstellen, dass der Name:

  • nicht leicht mit einem anderen bestehenden Unternehmen zu verwechseln ist (z.B. Unterschied nur in der Zeichensetzung oder Verwendung eines Sonderzeichens im Namen);
  • keine anstößige Sprache enthält;
  • keine Verbindung zu staatlichen oder lokalen Behörden suggerieren (z. B. in Form des Wortes "Accredited", für das Sie eine Sondergenehmigung der Behörden benötigen würden).

TIPP: Die Namensgebung für ein Unternehmen kann knifflig sein. Probieren Sie bewährte Techniken aus und machen Sie sich mit den fünf grundlegenden Eigenschaften vertraut, die ein Firmenname erfüllen sollte - lesen Sie mehr über die Wahl eines Firmennamens.

3) Wählen Sie einen Geschäftsführer und eventuell einen Sekretär

Der Geschäftsführer ist formal für die Einhaltung der Satzung des Unternehmens, die Führung der Bücher und die Einreichung von Steuerberichten, die Pflege der Unternehmensunterlagen und die Meldung von Änderungen verantwortlich.

Die eigentlichen operativen Aspekte dieser Aufgaben können natürlich auch von einem bevollmächtigten Angestellten ausgeführt werden, aber der Geschäftsführer ist formell für die Leitung des Unternehmens und alle damit verbundenen Formalitäten verantwortlich.

Der Geschäftsführer kann eine oder mehrere Personen sein, die mindestens 16 Jahre alt sind. Sie müssen nicht im Vereinigten Königreich ansässig sein, müssen aber eine Geschäfts- oder Korrespondenzadresse angeben. Die Gesellschaft muss also immer einen eingetragenen Sitz im Vereinigten Königreich haben (siehe Abschnitt 7 für Einzelheiten über den Sitz von Gesellschaften im Vereinigten Königreich).

4) Legen Sie fest, wer Gesellschafter oder Bürge sein soll

Englische GmbHs gibt es in zwei Formen:

  • Limited by shares - das sind klassische Gesellschaften, die zur Gewinnerzielung gegründet werden. Ihre Mitglieder sindals Anteilseigner und Geschäftsführer bekannt und haften bis zur Höhe ihrer Einlage und des Stammkapitals der Gesellschaft.
  • DieGesellschaft mit beschränkter Haftung - sie wird in der Regel als gemeinnützige Gesellschaft gegründet. Die Mitglieder werden als Garanten und Direktoren bezeichnet. Sie haften für die Verpflichtungen der Gesellschaft bis zur Höhe der Beiträge, die sie für die Gesellschaft geleistet haben.

Bei der Eintragung einer Gesellschaft benötigen Sie mindestens ein Mitglied (oder einen Bürgen im Falle einer gemeinnützigen GmbH), das auch ein Direktor sein kann - siehe Punkt 3 oben. Sie geben ihren Namen, ihre Adresse und den Betrag ihrer Einlage (mindestens je 1 £) für das Register an. Die Anzahl der Gesellschafter und ihre Einlagen werden dann in der Erklärung über das Stammkapital der Gesellschaft zusammengefasst.

In diesem Schritt werden auch alle Personen benachrichtigt, die eine wesentliche Kontrolle über Ihr Unternehmen ausüben (so genannte PSC = Person with Significant Control) - manchmal auch wirtschaftliche Eigentümer genannt. Die Bewertung basiert auf Kriterien, die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegt sind, und umfasst in der Regel Personen, die:

  • mehr als 25 % des Aktienkapitals;
  • mehr als 25 % der Stimmrechte;
  • das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats zu ernennen oder abzuberufen.

Die Zahl der PSCs ist unbegrenzt, oder es gibt keine - aber auch das muss gemeldet werden.

5) Vorbereiten der Gründungsunterlagen

Wie in der Tschechischen Republik müssen Sie auch im Vereinigten Königreich bei der Eintragung einer Gesellschaft eine Gründungsurkunde und eine Satzung vorlegen.

Die gute Nachricht ist, dass bei der Online-Gründung einer Gesellschaft im Vereinigten Königreich der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung automatisch während des Registrierungsprozesses erstellt wird und Sie diese nicht gesondert aufsetzen müssen.

Für den Gesellschaftsvertrag können Sie entweder Ihr eigenes Dokument erstellen oder eine Vorlage verwenden, die Sie direkt von der Website des Companies House herunterladen können.

6) Finden Sie heraus, welche Unternehmensunterlagen Sie aufbewahren müssen

Aufzeichnungen und Erklärungen in Bezug auf:

  • Das Unternehmen selbst - Informationen über die Direktoren, die Aktionäre, die Ergebnisse ihrer Abstimmungen und Beschlüsse, Darlehen oder Hypotheken, die mit den Vermögenswerten des Unternehmens besichert sind, und andere wesentliche Verbindlichkeiten oder Schulden;
  • das Finanz- und Rechnungswesen - eine detaillierte Übersicht über die Aktiva und Passiva des Unternehmens, seinen Cashflow, eine Übersicht über die Lagerbestände und die gekauften/verkauften Waren, die erhaltenen und ausgestellten Rechnungen, die Steuerunterlagen usw.

7) Registrieren Sie Ihr Unternehmen

Der letzte Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in England besteht in der Eintragung Ihres Firmensitzes und des so genannten SIC-Codes, der Ihren Geschäftszweig angibt. Diesen wählen Sie aus einer Liste aller Geschäftstätigkeiten aus, die in England registriert werden können.

Die folgenden Regeln gelten für einen Firmensitz im Vereinigten Königreich:

  • Sie können keine Postfachadresse verwenden, sondern nur eine offizielle Adresse;
  • Eine offizielle Adresse ist eine physische Adresse im Vereinigten Königreich und seiner Gerichtsbarkeit (d.h. einschließlich Wales, Schottland und Nordirland);
  • Es ist wichtig, dass offizielle Post, die an diese Adresse zugestellt wird, auch tatsächlich von einer Person, die für das Unternehmen handelt, zur Kenntnis genommen wird, und dass der Zusteller eine Nichtzustellung nachweisen kann;
  • Sie können die Adresse von einem Dritten in Form eines virtuellen eingetragenen Firmensitzes mieten, aber dieser muss alle oben genannten Bedingungen erfüllen.

Wenn Sie als Unternehmen diese Bedingungen nicht erfüllen, wird Companies House Ihnen nicht einmal erlauben , ein neues Unternehmen zu gründen. Bei bestehenden Unternehmen, die ein Postfach als offizielle Adresse angeben, wird Companies House Ihren eingetragenen Firmensitz automatisch auf eine der drei britischen Adressen verlegen und Ihnen eine Frist setzen, um dies zu korrigieren. Zu diesem Zeitpunkt verlieren Sie die Kontrolle über Ihre eingehende Post, und zusätzlich zu den Strafen können Sie mit betrieblichen Komplikationen konfrontiert werden.

Der letzte Schritt des Verfahrens ist die eigentliche Eintragung Ihrer neuen GmbH in England, bei der Sie eine digitale Gründungsurkunde erhalten. Diese bestätigt, dass Ihre Gesellschaft tatsächlich rechtmäßig gegründet wurde, und gibt ihre Identifikationsnummer sowie das offizielle Gründungsdatum an.

Idealerweise sollten Sie Ihre Körperschaftssteueranmeldung sofort abschließen. Sie benötigen die oben genannte Bescheinigung sowie mindestens drei persönliche Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren Partnern (z. B. Geburtsort, Reisepassnummer, Mädchenname der Mutter usw.).

Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und die Verwaltungsgebühr bezahlt haben, können Sie Ihr neues Unternehmen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nutzen.

Unternehmensregistrierung in Großbritannien mit Leichtigkeit

Wir haben viele Jahre Erfahrung mit Geschäften auf dem britischen Markt und mit der Gründung von GmbHs. Wenn Sie mit uns eine Gesellschaft in Großbritannien gründen, können Sie sicher sein, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen - einschließlich der Anforderungen an den Sitz der Gesellschaft, die Kontrolle der Gründer und die Richtigkeit der Gründungsunterlagen.

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