Geschäfte in England: Was Sie bei der Gründung einer Ltd. nicht vergessen sollten

Sie haben sich entschlossen, auf dem britischen Markt tätig zu werden, haben die richtige Unternehmensform gewählt und wollen nun sicherstellen, dass Sie nach Ihrer Niederlassung im Vereinigten Königreich nichts vergessen haben? Lesen Sie weiter, um einen Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen zu erhalten, die Sie als tschechischer Unternehmer im Vereinigten Königreich haben.

Beantragung eines Visums

Ob Sie ein Visum für eine Geschäftstätigkeit in England beantragen müssen, hängt davon ab, für wie lange Sie ins Vereinigte Königreich kommen und was Sie konkret tun werden:

  • Sie brauchen kein Visum, wenn Sie nur eine englische Firma gründen und aus der Ferne Geschäfte machen oder wenn Sie nur gelegentlich zu Meetings, Konferenzen und ähnlichen kurzfristigen Veranstaltungen kommen - dann gelten Sie als gewöhnlicher Besucher des Vereinigten Königreichs;
  • Sie brauchen ein Visum, wenn Sie persönlich und für einen längeren Zeitraum in England Geschäfte machen wollen.

Um zu prüfen, ob Sie ein Visum benötigen, um direkt in das Vereinigte Königreich einzureisen oder dort geschäftlich tätig zu werden, nutzen Sie den interaktiven Test auf der Website des Companies House (dem lokalen "Unternehmensregister").

Wenn Sie zum Beispiel das Formular Schritt für Schritt ausfüllen, wird es Ihnen angezeigt:

  1. Sie sind aus der Tschechischen Republik;
  2. Sie sind im Begriff, zu Arbeits-/Geschäftszwecken in das Vereinigte Königreich einzureisen (Arbeit, Studienaufenthalt oder Geschäft);
  3. Sie planen, länger als 6 Monate in England zu arbeiten;
  4. die Arbeitstätigkeit besteht in der Gründung eines Unternehmens (I want to start a business),

benötigen Sie für die Einreise nach England ein Visum. Sie können zwischen den folgenden vier Arten wählen:

Name des Visums Für wen Bedingungen Gültigkeitsdauer Verlängerbar
Innovator-Gründer-Visum Für erfahrene Unternehmer mit einer innovativen Idee, die sich von den gängigen Ideen auf dem britischen Markt unterscheidet, und mit einem Zeugnis von einer offiziellen Institution. Englisch-
kenntnisse
Bis zu 3 Jahre Ja
Visum für globale Talente Für Führungspersönlichkeiten (und potenzielle Führungspersönlichkeiten) in ihrem Bereich - Wissenschaft, Forschung, Kunst, Kultur, digitale Technologie. Alter 18+ Bis zu 5 Jahre Ja
UK Expansion Worker Visum Für die Gründung einer ersten Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Vereinigten Königreich; der Visuminhaber muss bei einem tschechischen Unternehmen als Manager oder Fachkraft beschäftigt sein. Mindestens Mindestlohn im Vereinigten Königreich, Nachweis der Sponsorschaft 1 Jahr Ja, für ein weiteres Jahr
Visum für hochqualifizierte Personen Für Absolventen angesehener Universitäten außerhalb des Vereinigten Königreichs, die in den letzten 5 Jahren erfolgreich ihren Abschluss gemacht haben. Englisch-
kenntnisse
Bis zu 3 Jahre Nein

Es gibt noch weitere Arbeitsvisa - die Auswahl ist groß und Sie müssen dasjenige beantragen, das Ihrer Situation und Ihren Plänen am besten entspricht.

Ein Bankkonto einrichten

Wenn Sie schon eine Weile in England leben, ist es nicht schwer, ein Geschäftskonto einzurichten. Sie wählen eine Bank (Barclays, HSBC und Lloyds sind die bekanntesten), wählen die Art des Bankkontos und weisen Ihren Ausländerstatus nach:

  • einen Reisepass oder einen anderen Lichtbildausweis;
  • ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung;
  • den Nachweis, dass Sie in England leben (in der Regel ein Mietvertrag, eine Stromrechnung, eine Steuererklärung usw.).

FürNicht-Einwohner ist die Eröffnung eines Bankkontos komplizierter, planen Sie also mehr Zeit ein. Die gute Nachricht ist, dass Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach britischem Recht nicht verpflichtet sind, ein reines Geschäftskonto oder ein Konto bei einer englischen Bank einzurichten. Sie können sich an Ihre Heimatbank in der Tschechischen Republik wenden, wenn:

  • ein auf Pfund lautendes Bankkonto anbietet;
  • Sie Ihre Unternehmensfinanzen von allen anderen Finanzentrennen;
  • Sie eine Gründungsurkunde, einen Gesellschaftsvertrag und eine Satzung für Ihr britisches Unternehmen mit einer Apostille erhalten.

Steuerliche Registrierung

Innerhalb von 14 Tagen nach der Gründung Ihrer britischen Gesellschaft müssen Sie diese auch für die Körperschaftssteuer anmelden. Die Registrierung erfolgt automatisch auf der Grundlage der Anweisungen, die das Companies House an HM Revenue & Customs (HMRC) sendet.

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Unique Taxpayer Reference (UTR), eine 10-stellige eindeutige Steuernummer (ähnlich der tschechischen Mehrwertsteuernummer). Dies ist Ihr Identitätsnachweis, wenn Sie mit HMRC kommunizieren, Formulare einreichen, Konten erstellen oder Körperschaftssteuer zahlen.

Die Zuteilung einer UTR verpflichtet Sie nicht dazu, sofort mit der Steuerzahlung zu beginnen, da Ihr Unternehmen nach der Gründung einige Zeit ruhen kann. Sobald Sie jedoch eine Geschäftstätigkeit aufnehmen, denken Sie daran, Ihr UTR innerhalb von 3 Monaten bei HMRC als aktiv zu melden.

Der Körperschaftssteuersatz in England hängt von der Höhe des Jahresgewinns ab:

  • Ein Unternehmen mit Gewinnen bis zu 50.000 £ zahlt 19 % Steuern;
  • Ein Unternehmen mit Gewinnen über 250.000 £ zahlt 25 % Steuern;
  • Ein Unternehmen mit Gewinnen zwischen diesen Bandbreiten hat Anspruch auf eine teilweise Steuererleichterung auf den Basissatz von 25 %.

Als Unternehmen werden Sie es zu schätzen wissen, dass zwischen der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht - Sie zahlen also nicht zweimal Steuern, sondern entweder im Vereinigten Königreich oder in der Tschechischen Republik (je nachdem, wo Sie Ihre Gewinne erzielt haben).

Wenn Ihr Jahresumsatz den Schwellenwert von 85.000 £ übersteigt, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der HMRC für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Sie reichen dann vierteljährlich die Mehrwertsteuererklärung selbst ein. Sie können sich auch freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Obligatorische Berichterstattung und Buchführung

Genau wie tschechische Unternehmen sind auch englische Unternehmen verpflichtet, Bücher zu führen. Außerdem müssen Sie für Ihr britisches Unternehmen jedes Jahr Berichte beim Companies House und bei der HMRC einreichen (auch wenn Ihr Unternehmen inaktiv ist). Die gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen sind:

  • Jahresabschlüsse;
  • Steuererklärungen;
  • eine Bestätigungserklärung (ein obligatorischer Bericht, der die wichtigsten Unternehmensinformationen bestätigt).

Eine interessante Besonderheit des britischen Marktes ist, dass die Unternehmen nicht nach dem Kalender- oder Steuerjahr, sondern nach dem Finanzjahr abrechnen. Dieses beträgt 12 Monate ab dem so genannten Accounting Reference Date(ARD), das als Ausgangspunkt für den Jahresabschluss dient. Für neue Unternehmen ist dies der letzte Tag des Monats, in dem das Unternehmen gegründet wurde.

Rechnungslegungszeitraum in England in der Praxis: Wenn Ihre Ltd am 11. September gegründet wurde, ist der Rechnungslegungsstichtag automatisch der 30. September. Das bedeutet, dass das so genannte Finanzjahr für Buchhaltungszwecke als 12 Monate ab diesem Datum berechnet wird. Sie können den Stichtag ändern, wenn Sie dies wünschen.

Personalbeschaffung

Wenn Sie sich selbst als alleiniger Geschäftsführer in Ihrem Unternehmen im Vereinigten Königreich beschäftigen oder planen, lokale Mitarbeiter einzustellen, vergessen Sie nicht, sich für PAYE (Pay As You Earn) anzumelden.

PAYE wird verwendet, um die Bruttolohnsteuer direkt an HMRC zu zahlen, insbesondere:

  • Einkommensteuer;
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (NICs - ähnlich wie unsere Sozial- und Krankenversicherung);
  • andere Abzüge vom Arbeitseinkommen.

Sobald Sie Angestellte haben, müssen Sie außerdem eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Pfund abschließen. Damit sind Sie für den Fall abgesichert, dass Ihr Mitarbeiter durch seine Arbeit verletzt wird oder erkrankt.

Wir haben das Geschäft mit Ltd. für Sie erledigt

Sprachbarrieren, unterschiedliche Rechtsvorschriften und die spezifischen Anforderungen des britischen Marktes stellen für uns keine Komplikation dar. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Gründung von Ltd.-Gesellschaften. Wir können Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich zum Laufen zu bringen und sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, indem Sie das nachstehende Formular ausfüllen, und wir werden eine maßgeschneiderte Lösung für Sie entwickeln.

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