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Die 10 wichtigsten Leistungen für Arbeitnehmer und ihre steuerliche (Nicht-)Absetzbarkeit
Neben dem Gehalt, einer interessanten Arbeit und einem entspannten Team tragen die betrieblichen Leistungen zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei. Außerdem helfen sie Ihnen bei der Personalbeschaffung. Die Einrichtung von Sozialleistungen wirkt sich jedoch auf die Steuerlast des Unternehmens und der Mitarbeiter aus. Werfen Sie einen Blick auf die verschiedenen Arten von Leistungen und ihre steuerlichen Auswirkungen, um herauszufinden, welche Leistungen für Sie und Ihre Mitarbeiter am vorteilhaftesten sind.
Artikel-Übersicht:
- Was sind betriebliche Sozialleistungen?
- Die wichtigsten Arten von betrieblichen Sozialleistungen und ihre steuerliche Absetzbarkeit
- Mahlzeiten
- Versicherungs- und Investitionsbeiträge
- Boni und 13. Gehalt
- Heimbüro
- Firmenwagen und Fahrtkostenzuschüsse
- Zusätzlicher Urlaub und Krankheitstage
- Ausbildungsbeihilfen
- Multisport-Karte
- Betriebskindergarten
- Zusätzliche Erfrischungen über die Essenszulage hinaus
- Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung von Sozialleistungen und der Lohnabrechnung
Was sind Sozialleistungen?
Sozialleistungen sind nicht-finanzielle oder finanzielle Belohnungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern über das Grundgehalt hinaus gewährt. Diese Leistungen fördern die Motivation, Loyalität und Zufriedenheit der Mitarbeiter und wirken sich somit auf die Arbeitsproduktivität aus.
Einige Leistungen sind steuerlich begünstigt und können sich sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihren Arbeitnehmer in Form von Steuern und Versicherungsbeiträgen auszahlen. Im Allgemeinen werden die Leistungen unterteilt in:
- 1
Geldleistungen = direkte finanzielle Belohnungen.
Beiträge: für Lebensversicherungen, Renten oder Verkehrsmittel.
Prämien: 13. Gehalt, Weihnachtsgeld oder andere themenbezogene Prämien wie Geburtstagsgeld, Geburt eines Kindes oder eine bestimmte Anzahl von Jahren im Unternehmen
Essensgutscheine und Verpflegungsgutscheine
- 2
Sachbezüge = Belohnungen, die nicht die Form eines direkten finanziellen Ausgleichs haben und in der Regel bis zu einer bestimmten Grenze* nicht der Einkommensteuer unterliegen.
Heimbüro
Firmenwagen
Zusätzliche Urlaubs- oder Krankheitstage
Multisport-Karte
Betriebskindergarten
* Die gleiche Regel gilt für alle Sachbezüge - sie sind nur dann von der Einkommensteuer befreit, wenn sie die Hälfte des aktuellen Durchschnittsgehalts des Arbeitnehmers im gesamten Jahr nicht übersteigen (für 2024 beträgt dieser Betrag 21 983 CZK). Alles, was über diesem Schwellenwert liegt, ist für den Arbeitgeber immer noch eine steuerlich absetzbare Ausgabe, schlägt sich aber bereits im Lohn des Arbeitnehmers und damit in der Einkommensteuer und den Abgaben nieder.
Die wichtigsten Arten von betrieblichen Leistungen und deren steuerliche Absetzbarkeit
Vergünstigungen sind in ihrer Form und Art unterschiedlich und daher auch in Bezug auf die Besteuerung unterschiedlich. Einige kommen bei den Arbeitnehmern gut an, weil sie von der Einkommenssteuer befreit sind, während andere von Ihnen als Steueraufwand geltend gemacht werden können. Einige von ihnen erfüllen sogar beide Bedingungen, so dass sie für beide Seiten eine ideale Leistung darstellen. Im Folgenden finden Sie spezifische Informationen zu den einzelnen Kategorien.
1/ Mahlzeiten
Mahlzeiten als Zuwendung können verschiedene Formen annehmen:
- Eine Sachleistung für Mahlzeiten ist die Bereitstellung einer eigenen Verpflegungseinrichtung.
- Die Geldleistung wird durch Essensgutscheine, elektronische Essenskarten und Essenszuschüsse (d. h. Geld für Mahlzeiten, das Sie dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt geben) dargestellt.
Bis vor kurzem waren die Essenszuschüsse vollständig steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2024 gilt für sie jedoch eine Obergrenze von 70 % des Höchstbetrags der Verpflegungspauschale, die einem Arbeitnehmer gewährt werden kann (d. h. 116,2 CZK).
Gleichzeitig sollten Sie darauf achten, dass Sie in Ihren internen Vorschriften oder in einem Tarif- oder Arbeitsvertrag eine Essenszulage für Ihre Mitarbeiter festschreiben. Nur so ist sie für Sie steuerlich absetzbar.
Weitere Bedingungen für die Steuerbefreiung des Beitrags bis zu einem Höchstbetrag von 116,2 CZK (der Betrag gilt für 2024):
- Der Arbeitnehmer muss nicht im Schichtdienst arbeiten, aber mindestens 3 Stunden an einem Kalendertag.
- Bei einer Schichtdauer von mehr als 11 Stunden einschließlich der Pausen kann eine zweite Essenszulage gewährt werden, die bis zu einem Höchstbetrag von 116,20 CZK pro Schicht freigestellt ist.
2/ Versicherungs- und Investitionszulagen
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern zum Beispiel folgende Leistungen gewähren:
- Lebensversicherung,
- Rentenversicherung,
- langfristige Anlageprodukte (sog. DIP).
Für Arbeitgeber: Wenn dies in den internen Vorschriften vorgesehen ist, handelt es sich um eine steuerlich absetzbare Ausgabe.
Für Arbeitnehmer: Der Beitrag ist bis zu einem Betrag von 50.000 CZK pro Jahr von der Einkommensteuer befreit (die Grenze gilt für alle genannten Finanzprodukte zusammen).
3/ Bonus und 13. Gehalt
Der finanzielle Bonus, das 13. oder 14. Gehalt, gehört zu den Geldleistungen und unterliegt daher ebenso wie der normale Lohn der Einkommenssteuer und den Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen. Das 13. Gehalt wird in der Regel im Dezember oder Anfang Januar und das 14. Gehalt in der Regel in der Jahresmitte ausgezahlt (manchmal auch als Sommerurlaubsvergütung).
Für die Arbeitgeber: Das 13. Gehalt und die Prämien sind steuerlich absetzbare Ausgaben für das Unternehmen, d. h. sie können sie von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Darüber hinaus müssen sie jedoch die obligatorischen Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer abführen.
Für Arbeitnehmer: Das 13. Gehalt, Prämien und Boni sind Teil des Bruttolohns und unterliegen daher der Einkommensteuer und den Versicherungsbeiträgen. Der Arbeitnehmer erhält also den Nettobetrag nach allen Abzügen zusammen mit dem Gehalt.
4/ Heimarbeit
Homeoffice oder Arbeiten von zu Hause aus ist eine immer häufiger anzutreffende betriebliche Leistung, die von vielen Arbeitnehmern gefordert wird. Da der Arbeitnehmer nicht im Büro, sondern in seiner eigenen Wohnung arbeitet, kann er die Erstattung der Kosten (Strom, Wasser, Heizung usw.) beantragen.
Die Erstattung kann auf folgende Weise erfolgen:
- Erstattung der tatsächlichen Kosten,
- durch Erstattung eines Pauschalbetrags gemäß dem Erlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer auch vereinbaren, keine Entschädigung zu zahlen.
Wie sieht es mit der Besteuerung von Home-Office-Vergütungen aus?
Für Arbeitgeber: Erstattungen für das häusliche Arbeitszimmer sind für den Arbeitgeber eine steuerlich absetzbare Ausgabe.
Für Arbeitnehmer: Solange die Entschädigung den vom Ministerium für Arbeit und Soziales festgelegten Höchstbetrag (derzeit 4,6 CZK/Stunde) nicht übersteigt, ist sie weder steuer- noch versicherungspflichtig. Übersteigt der vom Arbeitgeber gezahlte Betrag diese Grenze, unterliegt er der normalen Steuer- und Abgabenpflicht.
5/ Firmenwagen und Fahrtkostenzuschüsse
Ein Firmenwagen ist für manche Berufe unverzichtbar, kann aber auch ein großer Vorteil für die Arbeitnehmer sein. Dies ist der Fall, wenn Sie ihnen die Möglichkeit geben, das Fahrzeug nicht nur für Geschäftsfahrten, sondern auch für private Zwecke zu nutzen.
Darüber hinaus können Sie Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss für die Fahrt zur Arbeit gewähren, was ihnen den täglichen Arbeitsweg finanziell erleichtert.
A) Unentgeltliche Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur dienstlichen und privaten Nutzung
Für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann die Kosten steuerlich für betriebliche Zwecke geltend machen.
Für den Arbeitnehmer: Wenn der Arbeitnehmer das Auto auch für private Zwecke nutzt, wird dies als Einkommen behandelt. Der steuerpflichtige Lohn wird dann als Betrag eingetragen:
- 1 % des Anschaffungspreises für ein normales Fahrzeug (mit Benzin oder Diesel betrieben),
- 0,5 % des Anschaffungspreises für ein schadstoffarmes Fahrzeug (Hybridfahrzeuge),
- 0,25 % des Anschaffungspreises für ein emissionsfreies Fahrzeug (in der Regel Elektroautos).
Dieser Betrag wird als Einkommen auf den Anschaffungspreis des Fahrzeugs einschließlich Mehrwertsteuer berechnet, und zwar für jeden Kalendermonat, in dem das Fahrzeug genutzt wird, mindestens jedoch 1 000 CZK.
B) Fahrtkostenzuschuss
Für den Arbeitgeber: Es handelt sich um eine steuerlich absetzbare Ausgabe, wenn sie in internen Vorschriften oder in einem Tarifvertrag oder einer anderen Vereinbarung festgelegt ist.
Für den Arbeitnehmer: Unabhängig davon, ob es sich um einen Geldbetrag oder die Bereitstellung von Transportmitteln durch den Arbeitgeber handelt, handelt es sich um steuer- und versicherungspflichtiges Einkommen.
6/ Zusatzurlaub und Krankheitstage
Zusatzurlaub (d. h. mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 4 Wochen) oder Krankheitstage sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Besonderheit, da sie keiner besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen. Krankentage können auf verschiedene Weise bezahlt werden, meist in Höhe des Durchschnittsverdienstes, aber das hängt von der Entscheidung des Arbeitgebers ab.
Krankentage können nicht auf das nächste Jahr übertragen werden, und Sie sind nicht verpflichtet, sie zu zahlen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen, wenn Sie vom Mutterschaftsurlaub in den Elternurlaub wechseln usw.
Für Arbeitgeber: Die Kosten für den zusätzlichen Urlaub sind für den Arbeitgeber steuerlich absetzbar. Auch wenn das Unternehmen keine zusätzlichen Abgaben für diesen Urlaub zahlt, muss es das Gehalt des Arbeitnehmers zahlen, auch wenn dieser nicht arbeitet, und die üblichen Abgaben auf das Urlaubsgeld entrichten.
Für den Arbeitnehmer gilt der zusätzliche Urlaub als geldwerter Vorteil, für den er sein normales Entgelt erhält, das den üblichen Steuern und Abzügen unterliegt.
7/ Ausbildungsbeihilfen
Ausbildungsbeihilfen für Arbeitnehmer sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von Nutzen, die von den neu erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter profitieren können.
Wie funktioniert die Besteuerung von Fortbildungskursen, Workshops usw. ?
Für den Arbeitgeber: Damit ein Arbeitgeber eine Ausbildungsbeihilfe von der Steuer absetzen kann, muss die Ausbildung mit der Arbeit des Unternehmens zusammenhängen (z. B. ein Buchhaltungskurs für Buchhalter, nicht ein Zeichenkurs).
Für den Arbeitnehmer: Um die Steuer auf die Ausbildungsvergütung zu vermeiden, muss sie als Sachleistung erbracht werden, d. h. Sie erstatten die Rechnung direkt an die Ausbildungseinrichtung. Für die Steuerfreiheit des Beitrags gilt jedoch weiterhin die jährliche Sachbezugsgrenze von ½ des Mindestlohns; bei Überschreiten dieser Grenze (insgesamt für alle Sachbezüge) ist der Mehrbetrag zu versteuern und es sind Pflichtbeiträge zu zahlen.
8/ Multisport-Karte
Die Multisport-Karte ist eine Arbeitnehmerleistung, mit der Sie täglich einen kostenlosen oder ermäßigten Eintritt in ein Netz von Erholungs- und Fitnesseinrichtungen in der gesamten Tschechischen Republik erhalten.
Für den Arbeitgeber: Es handelt sich um eine steuerlich absetzbare Ausgabe, d. h. das Unternehmen kann seine Steuerbemessungsgrundlage nicht um den Betrag seines Beitrags zur Karte verringern. Es zahlt jedoch keine Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge auf den Betrag, so dass es für das Unternehmen immer noch eine Ersparnis im Vergleich zur Gehaltserhöhung darstellt.
Für Arbeitnehmer: Die Multisport-Karte ist von der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, wenn sie zusammen mit anderen Sachleistungen die Hälfte des aktuellen Durchschnittslohns nicht übersteigt. Wenn der Arbeitnehmer die Karte ganz oder teilweise bezahlt, werden die Kosten der Karte immer vom Nettolohn des Arbeitnehmers abgezogen.
9/ Betriebskindergarten
Eine Möglichkeit, berufstätige Eltern zu unterstützen und zu motivieren, ist eine betriebliche Kindertagesstätte. Eine beliebte Leistung, die die Rückkehr der Eltern an den Arbeitsplatz erleichtert, die Einstellungskosten senkt und den Eltern Zeit und Geld spart.
Die Verabschiedung des Konsolidierungspakets zu Beginn des Jahres 2024 hat auch Auswirkungen auf die Besteuerung von Betriebskindergärten, die nun nicht mehr vollständig steuerbefreit sind.
Für Arbeitgeber: Betriebskindergärten unterliegen denselben Gesetzen wie andere private Kindertagesstätten und können durch Zuschüsse des Arbeitsministeriums finanziert werden, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen an Räumlichkeiten, Hygiene usw. erfüllen. Andernfalls gehen die Kosten vollständig zu Lasten des Arbeitgebers.
Für Arbeitnehmer: Betriebskindergärten sowie andere ausgewählte Leistungen (gemäß § 6 Absatz 9 Buchstabe d) des Einkommensteuergesetzes) sind ab 2024 bis zu einer einheitlichen Grenze von der Hälfte des durchschnittlichen Jahreslohns steuerfrei. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, gehört zum Einkommen des Arbeitnehmers und ist steuer- und abgabepflichtig.
Beachten Sie, dass andere Sachleistungen auf dieselbe Grenze wie die Gebühren für Betriebskindergärten angerechnet werden und diese übersteigen können, so dass sie besteuert werden.
10/ Sonstige Erfrischungen außerhalb des Essensgeldes
Neben den oben beschriebenen Verpflegungspauschalen gibt es noch weitere Vergünstigungen, wie z. B. ein Arbeitsessen (z. B. mit einem Kunden) und kleine Erfrischungen am Arbeitsplatz, die von immer mehr Arbeitgebern angeboten werden, z. B. in Form eines Firmenfrühstücks oder einer Erfrischung während einer Sitzung.
A) Arbeitsessen
Bei diesen Leistungen ist darauf zu achten, dass die Leistungen angemessen sind. Die Behörden prüfen hier vor allem, dass kein Missbrauch und keine Selbstbereicherung vorliegt.
Für Arbeitgeber: Ausgaben für Arbeitsessen gelten als nicht steuerpflichtige Ausgaben.
Für Arbeitnehmer: Ein Arbeitsessen, z. B. mit einem Kunden oder Arbeitgeber, wird als Teil der Arbeitsleistung behandelt und ist daher weder steuerpflichtig noch wird es auf die Tageshöchstgrenze von 116,2 CZK angerechnet.
B) Erfrischungen
Im Rahmen der Verpflegung können Sie kleine Snacks in Form von Erfrischungsgetränken, Kaffee, Obst, Keksen, Joghurt usw. für den Arbeitsplatz kaufen.
Für Arbeitgeber: Ausgaben für Snacks am Arbeitsplatz werden als nicht steuerpflichtige Ausgaben behandelt. Das Einzige, was ein Arbeitgeber aus dieser Kategorie von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen kann, ist Trinkwasser (in Flaschen oder aus der Leitung).
Für Arbeitnehmer: Sie gelten als Mittel zur Verbesserung der Arbeitsleistung. Daher ist es nicht steuerpflichtig und unterliegt nicht der täglichen Verpflegungsgrenze.
Wir können Ihnen bei der Einrichtung von Leistungen und der Lohnabrechnung helfen.
Die Bedingungen in der Finanzwelt ändern sich ständig, und wenn Sie unsicher sind, wie Sie die neuen Grenzwerte auf Ihr bestehendes Sozialleistungssystem anwenden sollen, oder wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Sozialleistungsprogramm so steuereffizient wie möglich ist, sind wir für Sie da.
Wir beraten Sie gerne bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung und helfen Ihnen dabei, Ihre Sozialleistungen so zu gestalten, dass sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter davon profitieren. Außerdem behalten wir alle gesetzlichen Neuerungen und Änderungen im Auge. Kontaktieren Sie uns einfach über das unten stehende Formular.
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