Beförderung mit großen Fahrzeugen: Bedingungen und Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit

Interessieren Sie sich für das Straßenverkehrsgewerbe mit großen Fahrzeugen? Finden Sie heraus, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um eine Lizenz zu erhalten, und wie Transportunternehmen ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.

Was ist Großraumtransport?

Die Kategorie des "großen" Straßenverkehrs umfasst:

  • Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers befördern;
  • Güterbeförderung mit Fahrzeugen, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, oder mit Fahrzeugen, die zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen wiegen, mit denen Sie entweder grenzüberschreitenden Straßenverkehr oder innerstaatlichen Straßenverkehr im Hoheitsgebiet eines anderen Staates als dem, in dem Sie Ihren Sitz als Güterkraftverkehrsunternehmer haben, durchführen.

TIPP: Der Transport von großen Fahrzeugen wie Lastwagen oder Bussen ist nicht das Richtige für Sie? Informieren Sie sich, welche Bedingungen für kleinere Transporteure gelten - etwa für Kuriere oder den Gütertransport mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen.


Anforderungen für eine Straßentransportlizenz

Unabhängig davon, ob Sie als Selbständiger ein Güterkraftverkehrsunternehmen betreiben oder ein Unternehmen gründen, benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis. Der Güterkraftverkehr gehört zu den erlaubnispflichtigen Gewerben, es reicht also nicht aus, sich beim Gewerbeamt zu melden, sondern Sie müssen eine Erlaubnis beantragen und nachweisen:

  • die volle Geschäftsfähigkeit;
  • die fachliche Eignung;
  • die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für das Gewerbe.

Ihr Antrag wird dann nicht nur von der Gewerbebehörde, sondern auch von der Verkehrsbehörde geprüft, ohne deren Genehmigung Sie kein Straßentransportunternehmen gründen dürfen.


Besondere Bedingungen für die Ausübung des Güterkraftverkehrsgewerbes

Das Straßenverkehrsgesetz legt besondere Bedingungen fest, die Sie als Unternehmer im Straßengüterverkehr mit Großfahrzeugen dauerhaft erfüllen müssen:

1/ Niederlassung

Niederlassung bedeutet, dass Sie einen tatsächlichen Sitz oder eine Niederlassung in der Tschechischen Republik haben, wo Sie alle wichtigen Dokumente aufbewahren, so dass die Behörden zu deren Überprüfung Zugang haben. Dazu gehören Buchhaltungsunterlagen, Dokumente über Ihre Mitarbeiter, Firmenfahrzeuge usw.

Im Rahmen der Niederlassung müssen Sie auch den Nachweis erbringen, dass Sie mindestens ein großes Fahrzeug (in der Regel einen Bus oder einen Lkw) nutzen können, unabhängig davon, ob es sich um ein eigenes oder geleastes Fahrzeug handelt. Dazu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs und ein Dokument, das Ihr Recht zur Nutzung des Fahrzeugs belegt. Das Fahrzeug muss in der Tschechischen Republik zugelassen sein.

2/ Guter Ruf

Um diese Bedingung zu erfüllen, müssen Sie Ihren guten Leumund sowohl nach dem Gewerbegesetz als auch nach dem Straßenverkehrsgesetz nachweisen. Zusätzlich zu einem sauberen Strafregister dürfen Sie Ihre Integrität als Transportunternehmer nicht verlieren durch:

  • Überschreitung der Höchstlenkzeit;
  • Nichteinhaltung der Sicherheitspausen;
  • Verwendung von Täuschungsvorrichtungen, die die Fahrzeugaufzeichnungen verfälschen, usw.

3/ Fachliche Kompetenz

Laut Gesetz müssen Sie den Transport großer Fahrzeuge über einen verantwortlichen Beauftragten abwickeln. Dabei handelt es sich um eine Person (Sie, Ihr Angestellter oder ein Auftragnehmer), die die Anforderungen an die fachliche Eignung erfüllt und die Position für nicht mehr als vier Transportunternehmen mit insgesamt nicht mehr als 50 Großfahrzeugen innehat.

Die fachliche Eignung erwirbt der Beauftragte durch eine Prüfung bei der Verkehrsbehörde. Dabei werden seine Kenntnisse in den Bereichen Straßenverkehrssicherheit, Umweltschutz und technische Normen sowie in den Bereichen Recht und Betriebswirtschaft geprüft. Die Prüfung unterscheidet sich für den Güterverkehr und für die Personenbeförderung mit Großfahrzeugen.

4/ Finanzielle Kompetenz

Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit weisen Sie bereits zu Beginn Ihrer Tätigkeit nach - entweder mit einer Eröffnungsbilanz (wenn Sie Bücher führen) oder mit einer Betriebsvermögensübersicht (als Selbständiger mit Steuerunterlagen).

Sie müssen Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit jedes Jahr erneut nachweisen.


Wie und wem gegenüber weise ich meine finanzielle Leistungsfähigkeit als Beförderer nach?

Sie müssen Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, d. h. Ihre Fähigkeit, Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, bis zum 31. August eines jeden Jahres gegenüber der Verkehrsbehörde nachweisen. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Behörde Ihnen die Lizenz entziehen.

Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit bedeutet, dass Sie über genügend Kapital und finanzielle Reserven für alle Fahrzeuge Ihres Fuhrparks verfügen. Sie rechnen mit einem Vermögen von:

  • EUR 9 000 für das erste oder einzige eingesetzte Fahrzeug;
  • EUR 5 000 für jedes weitere eingesetzte Fahrzeug;
  • EUR 900 pro Fahrzeug von 2,5 bis 3,5 Tonnen für den internationalen Verkehr.

Diese Grenzwerte werden jedes Jahr auf der Grundlage der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Wechselkurse in tschechische Kronen umgerechnet. Es gilt der am ersten Arbeitstag im Oktober gültige Wechselkurs, der jedoch erst ab dem 1. Januar des Folgejahres Anwendung findet.

Im Jahr 2024 gilt der veröffentlichte Kurs von EUR 1 = CZK 24 460. Sie benötigen also eine Sachversicherung von CZK 220 140 für ein Fahrzeug und CZK 122 300 für jedes weitere Fahrzeug.

Sie können Ihre finanzielle Berechtigung auf eine der folgenden Arten nachweisen:

  • 1

    Indem Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Trägers versichern: Sie versichern sich selbst für die oben genannten Höchstbeträge oder für den Teil, der zum geforderten Wert des Eigentums fehlt.

  • 2

    Durch eine Bankbürgschaft: Die Bank stellt Ihnen eine schriftliche Bescheinigung aus, die Ihre Verpflichtungen garantiert. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, und die Bank erwartet, dass sie eine eventuelle Erstattung von Ihnen zurückerhält.

  • 3

    Jahresabschlüsse: bei Privatpersonen eine beglaubigte Einkommensteuererklärung, bei Unternehmen ein beglaubigter Jahresabschluss.

Sie müssen kein spezielles Formular für die Meldung ausfüllen, sollten aber zumindest in diesem Umfang Angaben machen:

  • Identifikationsdaten - bei einer natürlichen Person Vor- und Nachname, Handelsregisternummer und Ort der im öffentlichen Register eingetragenen Geschäftstätigkeit; bei einer juristischen Person Handelsname, Handelsregisternummer und Anschrift des eingetragenen Sitzes;
  • den Gegenstand der Erklärung, d. h. den Nachweis der fortdauernden finanziellen Leistungsfähigkeit;
  • Angabe der Verkehrsbehörde, an die Sie Ihre Erklärung senden - dies ist die für Ihren Geschäftssitz zuständige regionale Behörde/Magistratur (Verkehrsministerium);
  • Unterschrift - diese Verpflichtung gilt auch für die elektronische Übermittlung.

Alle diese Informationen können Sie der Verkehrsbehörde sowohl auf dem Postweg als natürlich auch elektronisch in ein Daten- oder E-Mail-Postfach übermitteln. Damit sind Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen.


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