Wo soll der Hauptsitz des Unternehmens liegen? Sie haben 4 Möglichkeiten

Bei der Eintragung Ihres Unternehmens geben Sie die Adresse an, an der Sie Ihr Unternehmen formell gründen wollen. Sie können jedoch nicht jeden beliebigen Ort angeben - auch für den eingetragenen Firmensitz gibt es gesetzliche Kriterien. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche das sind.

Was ist der Zweck eines eingetragenen Firmensitzes?

Der eingetragene Firmensitz ist der Ort, von dem aus Sie Ihr Unternehmen offiziell betreiben. Er ist auch die Kontaktadresse für die Kommunikation mit den Behörden. Ein eingetragener Firmensitz ist nicht nur für juristische Personen, sondern auch für Einzelunternehmer obligatorisch. Seine Angaben werden in das öffentliche Register eingetragen. Im Zusammenhang mit dem eingetragenen Firmensitz stößt man manchmal auch auf den Begriff "Geschäftssitz", der früher für den Sitz einer natürlichen Person (Selbständiger) verwendet wurde.

Neben dem eingetragenen Sitz haben viele Unternehmen auch eine Betriebsstätte, d. h. den Ort, an dem sie ihre Geschäftstätigkeit tatsächlich ausüben. In der Regel handelt es sich dabei um ein Geschäft oder eine Werkstatt. Sie können jedoch auch einen formellen Firmensitz an einer anderen Adresse als dem Geschäftssitz haben.

Welche Bedingungen muss der eingetragene Firmensitz erfüllen?

Der Sitz Ihres Unternehmens kann nur eine Immobilie sein, für deren Nutzung Sie einen rechtlichen Grund haben. Dies können Sie nachweisen, indem Sie die schriftliche und beglaubigte Zustimmung des Eigentümers der Immobilie (oder einer anderen Person, die befugt ist, mit der Immobilie umzugehen, z. B. eines Mieters oder Vertreters) zur Einrichtung des Firmensitzes einholen. Sie brauchen diese Zustimmung nicht vorzulegen, wenn sich das Unternehmen an Ihrem ständigen Wohnsitz befindet.

Außerdem müssen Sie den Firmensitz gut sichtbar mit der Firmennummer und dem Namen des Unternehmens (bzw. bei Selbstständigen mit dem Vor- und Nachnamen) kennzeichnen. Eine Ausnahme gilt für Einzelunternehmer, die ihr Unternehmen von ihrem eigenen Wohnsitz aus betreiben.

Auch wenn Sie Ihre Geschäfte nicht physisch an der Adresse des eingetragenen Firmensitzes abwickeln müssen, ist es notwendig, dass Sie dort Korrespondenz erhalten. Wenn Sie also z. B. eine gerichtliche Vorladung an der Adresse des eingetragenen Sitzes "übersehen", sind Sie selbst schuld.

Wo kann ich meinen eingetragenen Firmensitz haben?

Sie können Ihren eingetragenen Firmensitz in Wohn- oder Nichtwohngebäuden einrichten - vorausgesetzt, Sie erfüllen die oben genannten Bedingungen. Sie können Ihren eingetragenen Firmensitz auf folgende Weise einrichten:

  • in Ihrer Wohnung (Wohnung, Einfamilienhaus),
  • in Ihrer eigenen Immobilie,
  • in einem gemieteten Büro,
  • in einem virtuellen Büro.

Wohnsitz an einem festen Wohnsitz

Viele Unternehmer nutzen ihren ständigen Wohnsitz als Firmensitz, sei es eine eigene oder eine gemietete Wohnung oder ein Einfamilienhaus. Dies ist eine einfache Lösung, da man sich nicht um die Suche nach einer Immobilie kümmern oder zusätzliche Kosten tragen muss. Sie hat jedoch auch ihre Nachteile. Ihre Wohnanschrift wird im Melderegister für alle sichtbar sein. Außerdem erhalten Sie Post von der Arbeit - und im Extremfall auch Kontrollen vom Finanzamt.

Aber Vorsicht! Außerdem können Sie Ihr Gewerbe nur dann in einer Wohnung unterbringen, wenn Ihr Gewerbe den Hausfrieden nicht stört.

Eigene Immobilie

Eine andere Möglichkeit ist der Besitz einer anderen Immobilie, z. B. eines Büros. So sparen Sie sich die Mietkosten und benötigen nicht einmal eine Baugenehmigung für den Standort des Firmensitzes. Allerdings kann sich nicht jeder eine eigene Immobilie leisten.

Ausländisches Eigentum

Die Anmietung von Büroflächen ist ebenfalls eine beliebte Option. In diesem Fall müssen Sie jedoch eine schriftliche Genehmigung für die Ansiedlung Ihres Geschäftssitzes einholen. Und natürlich müssen Sie eine regelmäßige Miete zahlen, die heutzutage recht teuer ist.

Virtuelles Büro

Die letzte Möglichkeit ist ein virtuelles Büro. Wenn Sie ein physisches Büro nicht regelmäßig nutzen müssen, müssen Sie nicht unnötig dafür bezahlen, sondern können für ein paar Kronen im Monat einen Sitz an einer prestigeträchtigen Adresse, z. B. im Zentrum von Prag, bekommen - gleichzeitig können Sie Ihr Unternehmen bequem von zu Hause aus in Pilsen führen. Der Preis für ein virtuelles Büro beinhaltet in der Regel die Zustimmung des Eigentümers zum Standort des Büros, die Annahme der Post und die Beschilderung des Unternehmens am Gebäude.

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