Wie meldet man sich als Ausländer bei der tschechischen Sozialversicherung und Krankenversicherung an?

Sie wollen sich in der Tschechischen Republik niederlassen und sind Staatsbürger eines anderen Landes? Vergessen Sie nicht, sich um die Sozialversicherung und die Krankenversicherung zu kümmern. Im Vergleich zu tschechischen Staatsbürgern gibt es bei der Anmeldung zur Sozial- und Krankenversicherung als selbständiger Ausländer eine Reihe von Besonderheiten. Erfahren Sie, wie Sie Komplikationen vermeiden können.

Abgaben, Versicherungen und Pflichten für selbständige Ausländer in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik müssen alle Selbstständigen Sozialversicherungsbeiträge an die Tschechische Sozialversicherungsanstalt (ČSSZ) zahlen. Die Krankenversicherung (HI) ist für alle Ausländer, die innerhalb der Landesgrenzen leben wollen, obligatorisch. Ohne Versicherung erhalten sie weder ein Visum noch eine Aufenthaltsgenehmigung. In der Tschechischen Republik gibt es mehrere Arten von Krankenversicherungsagenturen.

Bei der Versicherung sind die Unternehmer gesetzlich verpflichtet:

  • Nachdem sie ihren Gewerbeschein beantragt haben, müssen sie eine monatliche Zahlung für beide Versicherungen leisten (mit Ausnahme einiger weniger Ausnahmen, die wir später erläutern werden).
  • Die Höhe der Zahlungen im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit richtet sich nach dem durchschnittlichen Monatslohn in der Volkswirtschaft. Die für das laufende Jahr gültigen Beträge finden Sie auf den Websites der ČSSZ und der Krankenkassen (z. B. auf der Website der VZP-Versicherungsgesellschaft).
  • Jedes Frühjahr reicht der Unternehmer dann eine Übersicht über seine Einnahmen und Ausgaben bei der Krankenkasse und der CSSA ein. Dabei wird der gezahlte Betrag mit dem Betrag verglichen, den der Unternehmer auf der Grundlage seines tatsächlichen Einkommens hätte zahlen müssen. Hat er weniger bezahlt als vorgesehen, muss er die Differenz nachzahlen.
  • Auch der Zahlungsbetrag für den folgenden Zeitraum wird anhand der Übersicht berechnet.

Abgesehen von der Versicherung müssen sich Selbstständige, die einen Gewerbeschein beantragen, bei einem Finanzamt anmelden. Am Ende eines jeden Jahres reichen sie ihre Steuererklärung ein und zahlen Einkommensteuer.

Anmeldung eines Ausländers zur Sozialversicherung
und Krankenversicherung

Möchten Sie bei uns einen Gewerbeschein beantragen? Die Dienstleistungen, die wir für Sie erbringen können, hängen von der jeweiligen Situation ab, in der Sie sich befinden.

Der Prozess der Beantragung eines Gewerbescheins ist anders, wenn:


Bereits in der Tschechischen Republik beschäftigt

Sie leben bereits seit einiger Zeit hier, sind angestellt, haben eine tschechische Krankenversicherung und Ihr Arbeitgeber zahlt auch Ihre Sozialversicherung, d.h. die CSSA hat Ihnen bereits eine Registrierungs-ID zugewiesen. In diesem Fall reichen wir für Sie den Gewerbeschein ein und melden die Aufnahme Ihrer Tätigkeit bei der Krankenkasse, der CSSA und dem Finanzamt an.


Noch nicht in der Tschechischen Republik beschäftigt

Wenn Sie neu in der Tschechischen Republik sind und gleich als Selbständiger arbeiten wollen (Sie haben weder eine tschechische Krankenversicherung noch sind Sie bei der CSSA angemeldet), beantragen wir gerne Ihren Gewerbeschein und melden Sie beim Finanzamt an, dass Sie hier ein Gewerbe ausüben werden. Leider können wir Sie aber nicht bei der CSSA oder der Krankenkasse anmelden.


Sozialversicherung

Die Verwaltung im Zusammenhang mit der Erstanmeldung bei der CSSA ist mit einigen Ausnahmen und individuellen Regeln verbunden:

  • Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie die Sozialversicherung in Ihrem Heimatland gezahlt, wo die Zahlungen für Ihre Rente verwendet werden.
  • Die Sozialversicherung kann nur in einem Land gezahlt werden, und zwar in dem Land, in dem Sie den Großteil Ihrer selbständigen Tätigkeit ausüben.
  • Das bedeutet, dass Sie mit dem Formular A1 bei den Behörden Ihres Heimatlandes beantragen müssen, dass Ihre Sozialversicherung unter die Sozialversicherungsdienste in der Tschechischen Republik fällt.
  • Wenn Sie in Zukunft Geld beantragen, legen Sie Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, wo und wie lange Sie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.

Krankenkasse

Auch dieKrankenversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Sie können sich nur dann bei einer tschechischen öffentlichen Krankenkasse anmelden, wenn Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind EU-Bürger;
  • Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in der Tschechischen Republik beschäftigt;
  • Sie haben eine Aufenthaltsgenehmigung für die Tschechische Republik.

Wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, erfahren Sie zunächst, wie Sie bei der Krankenkasse in Ihrem Heimatland vorgehen müssen, und können sich dann im tschechischen öffentlichen Krankenversicherungssystem anmelden. Dieser Schritt ist jedoch nicht für Ausländer gedacht, die selbständig sind und keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie als Ausländer keinen Anspruch auf eine staatliche Krankenversicherung haben, müssen Sie hier entweder eine gewerbliche Krankenversicherung oder eine Reiseversicherung abschließen. Dies ist jedoch nicht immer erforderlich, da die Tschechische Republik mit einer Reihe von Ländern (z. B. Montenegro, Mazedonien, Türkei usw.) einen internationalen Vertrag über eine Krankenversicherung abgeschlossen hat .

Hinweis: Bei der Sozial- und Krankenversicherung für Ausländer können sich viele individuelle Situationen ergeben (z. B. wenn Sie in zwei Ländern geschäftlich tätig sind, oder wenn Sie in einem Land angestellt sind, aber in einem anderen Land geschäftlich tätig sind usw.). Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie vorgehen sollen, empfehlen wir Ihnen, sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen oder eine Buchhaltungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassung: Was beinhaltet unser Service für die Einreichung von Gewerbescheinen?

Dienstleistung Ich bin/war in der Tschechischen Republik beschäftigt (Sie haben eine tschechische Krankenversicherung und einen Registrierungsausweis bei der CSSA) Ich bin/war nicht in der Tschechischen Republik beschäftigt (Sie haben weder eine tschechische Krankenversicherung noch einen Registrierungsausweis bei der CSSA)
Beantragung eines Gewerbescheins
Erklärung gegenüber dem Finanzamt
Erklärung gegenüber der CSSA ×
Erklärung gegenüber der Krankenkasse ×

Sie wollen in der Tschechischen Republik eine Geschäftstätigkeit aufnehmen?

Gründen Sie Ihr Unternehmen in der Tschechischen Republik und beantragen Sie Ihren Gewerbeschein online bei uns. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, und wir werden alles für Sie erledigen.


Kontaktinformationen

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