Verlängerung des Rechnungslegungszeitraums eines neuen Unternehmens: Wer ist dazu berechtigt und wie wird sie durchgeführt?

Sie haben ein Unternehmen gegründet und Ihr Unternehmen wurde in den letzten 3 Monaten des Jahres gegründet? Verschieben Sie Ihre erste Körperschaftssteuererklärung auf das nächste Jahr! Wir sagen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen.

Wer kann seinen Abrechnungszeitraum verlängern?

Wenn Ihr Unternehmen zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember gegründet wurde, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Verlängerung Ihres ersten Abrechnungszeitraums stellen. Auf diese Weise müssen Sie Ihre Steuererklärung nicht innerhalb weniger Wochen oder Monate erstellen, sondern können sie über einen längeren Zeitraum (bis zu 15 Monate) einreichen. Diese Möglichkeit gilt nur für juristische Personen, die Bücher führen, nicht für Selbständige.

Was sind die Regeln?

  • Eine Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister gegründet. Wenn die Gründung zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember erfolgt ist, können Sie den längeren Rechnungslegungszeitraum in Anspruch nehmen, der bis zum Ende des auf die Gründung folgenden Jahres reicht.
  • Die sich daraus ergebende Länge des Abrechnungszeitraums richtet sich dann nach dem Datum der Gründung. Wenn die Gesellschaft beispielsweise am 1. November 2023 gegründet wurde, würde der verlängerte Abrechnungszeitraum vom 1. November 2023 bis zum 31. Dezember 2024( insgesamt14 Monate ) laufen. Sie werden also Ihre erste Steuererklärung erst im Frühjahr 2025 abgeben.

Die Verlängerung des Abrechnungszeitraums ist gemäß Abschnitt 3, Absatz 4 a) des Gesetzes Nr. 563/1991 Slg. über die Buchhaltung zulässig und ist für Ihre Finanzplanung von Vorteil. Auf diese Weise können Sie sich in diesem Jahr vom Ärger mit der Steuerverwaltung befreien, die Kosten für die Buchhaltung senken und den Zeitpunkt der Zahlung der Steuerschuld hinausschieben, was in der Anfangsphase der Geschäftstätigkeit von Vorteil ist.

Wie kann man den Abrechnungszeitraum eines neuen Unternehmens verlängern?

Die Verpflichtung, die Verlängerung des Rechnungslegungszeitraums für neu gegründete Unternehmen zu melden, ist nicht direkt gesetzlich geregelt. Nach unserer Erfahrung ist es ratsam, das Finanzamt über die Verlängerung zu informieren.

Sie benötigen eine Unternehmensdatenbox, über die Sie die Verlängerungsmitteilung spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Körperschaftssteuererklärung an das Finanzamt senden. Unternehmen reichen ihre Erklärungen innerhalb von 4 Monaten nach Ende des Kalenderjahres elektronisch ein. Die offizielle Frist ist in diesem Jahr der 2. Mai.

Was ist, wenn ich das Finanzamt nicht über die Fristverlängerung informiere? Wenn Sie nur für das erste Geschäftsjahr keine Erklärung abgegeben haben, wird die Steuerbehörde dies übersehen. Es wird Ihnen wahrscheinlich eine Mitteilung schicken, um das Problem zu beheben, auf die Sie rechtzeitig reagieren müssen. Die Mitteilung wird möglichen Missverständnissen vorbeugen.

Wir übernehmen die Bearbeitung des Bescheids für Sie

Wenn Sie an einer Verlängerung Ihres Abrechnungszeitraums und an einem Aufschub Ihrer Steuererklärung interessiert sind, aber nicht wissen, wie Sie das Finanzamt benachrichtigen sollen, wenden Sie sich mit dem unten stehenden Formular an uns - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktinformationen

Schreiben Sie uns und wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.

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