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Pauschalsteuer für Selbstständige: 5 Situationen, in denen Sie eine Steuererklärung abgeben müssen
Sie zahlen jeden Monat einen Betrag, der Sozialversicherung, Krankenversicherung und Einkommensteuer umfasst. Die Pauschalsteuer hat Sie von lästigem Papierkram befreit, so dass Sie sich nicht mehr um die Steuererklärungen kümmern müssen. Aber freuen Sie sich nicht zu früh - sie gilt nicht immer! Erfahren Sie, auf welche Ausnahmen Sie achten müssen.
Abgeltungssteuer und Steuererklärungen - wann muss ich sie abgeben?
"Mit einer Pauschalsteuer gibt man keine Steuererklärung ab." - Das haben Sie wahrscheinlich schon zu oft gehört. Aber wie das bei Steuern so ist, gibt es ein paar "Abers". In diesen Fällen müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, obwohl Sie eine Pauschalbesteuerung haben:
- Sie haben andere Einkünfte als Geschäftseinkünfte von mehr als 50.000 CZK pro Jahr. Um den mit der Steuer verbundenen Papierkram zu vermeiden, darf die Summe Ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und sonstigen Einkünften (§ 8-10 Ihrer Steuererklärung) diese Grenze nicht überschreiten. Achten Sie darauf, wenn Sie zusätzliche Einkünfte erzielen, z. B. aus der Vermietung, dem Verkauf von Wertpapieren oder Kryptowährungen.
- Sie haben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nicht dem Steuerabzug unterliegen. Die Quellensteuer wird nur dann von Ihrem Lohn abgezogen, wenn Sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses arbeiten, keine Steuererklärung unterzeichnet haben und Ihre Vergütung weniger als 10.000 CZK pro Monat betrug. Arbeiten Sie im Rahmen eines anderen Arbeitsvertrags, bei dem der Lohn im Voraus besteuert wird? Dann brauchen Sie keine Steuererklärung abzugeben.
- Ihr Geschäftseinkommen übersteigt 2.000.000 CZK pro Jahr. Nur Einzelunternehmer, deren Einkommen aus selbständiger Tätigkeit diesen Betrag nicht übersteigt, können ab 2023 von der Pauschalsteuer profitieren. Haben Sie mehr verdient? Prima - aber Sie müssen im folgenden Jahr eine reguläre Steuererklärung abgeben.
- Sie sind Mehrwertsteuerzahler geworden. Sie sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen, wenn Ihr Einkommen in 12 aufeinander folgenden Monaten 2.000.000 CZK übersteigt. Es kann vorkommen, dass Sie die 2-Millionen-Einkommensgrenze in einem Kalenderjahr nicht erreichen (und somit die vorherige Bedingung erfüllen), aber Sie müssen trotzdem keine Erklärung abgeben. Die Pauschalregelung ist nicht für Mehrwertsteuerzahler gedacht.
- Sie sind Gesellschafter einer börsennotierten Gesellschaft oder Komplementär einer Kommanditgesellschaft geworden. Wenn Sie diese Funktionen ausüben, können Sie die Pauschalbesteuerung für Selbstständige nicht in Anspruch nehmen.
Keiner dieser Punkte trifft auf Sie zu? Prima - dann werden Sie die Vorteile der Pauschalregelung wirklich zu schätzen wissen und müssen sich nicht mit dem Papierkram herumschlagen.
Wie gibt man eine Pauschalsteuererklärung ab?
Wenn Sie die Bedingungen für eine Pauschalsteuer nicht erfüllen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Wie ist das zu tun?
- Sie berechnen Ihre Steuer nach den allgemeinen Regeln, als ob Sie nicht an der Pauschalregelung teilnehmen würden. Sie geben alle Ihre Einkünfte an, einschließlich der Einkünfte aus Ihrem Unternehmen.
- In Zeile 86 der Steuererklärung tragen Sie den Betrag der im Voraus gezahlten Pauschalsteuer ein. In den Jahren 2021-2023 müssen Sie immer 100 CZK pro Monat für die Einkommensteuer einrechnen, also insgesamt 1.200 CZK pro Jahr.
- Wenn Sie abhängig beschäftigt waren, tragen Sie in Zeile 84 auch die Lohnsteuervorauszahlungen ein.
- Eine eventuelle Überzahlung wird vom Finanzamt zurückerstattet, oder Sie müssen die Unterzahlung nachzahlen.
Ebenso verfahren Sie mit der Sozialversicherung und der Krankenversicherung. Sie senden die Abrechnungen an die Sozial- und Krankenversicherungsanstalt, wobei die im Rahmen der Pauschalsteuer gezahlten Beiträge als Einzahlung dienen.
Was nun - können Sie in der Pauschalregelung bleiben?
Wenn Sie gegen bestimmte Bedingungen verstoßen, müssen Sie aus der Pauschalregelung ausscheiden, die normalen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge entrichten und im folgenden Jahr Ihre Steuererklärung abgeben. Dies ist der Fall, wenn:
- Ihr Geschäftseinkommen betrug mehr als 2.000.000 CZK pro Jahr.
- Sie sind Mehrwertsteuerzahler geworden.
- Sie sind Gesellschafter einer börsennotierten Gesellschaft oder Komplementär einer Kommanditgesellschaft geworden.
In den folgenden Fällen gibt es hingegen keinen Grund, die Pauschalregelung zu beenden:
- Ihre sonstigen Einkünfte übersteigen 50.000 CZK pro Jahr.
- Sie hatten Einkünfte aus einer Beschäftigung, die nicht der Quellensteuer unterliegen.
Sie reichen eine Steuererklärung beim Finanzamt ein und zahlen weiterhin die Pauschalsteuer. Wenn Sie jedoch weiterhin diese Einkünfte haben, sollten Sie überlegen, ob es sinnvoll ist, in der Pauschalregelung zu bleiben - Sie müssen Ihre Steuererklärung im nächsten Jahr erneut abgeben.
TIPP: Lesen Sie unseren Artikel über die Regeln für die Pauschalsteuer für Selbstständige, um herauszufinden, an wen sie in der Regel gezahlt wird.
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