Einrichten eines E-Shops: als Selbständiger oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Träumen Sie von einem eigenen Online Shop? Alles, was Sie tun müssen, ist, einige rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Wir beraten Sie, welche Rechtsform Sie wählen sollten und welche Anforderungen ein E-Shop erfüllen muss.

Wie eröffnet man offiziell einen E-Shop?

Um einen E-Shop zu betreiben, brauchen Sie den Status eines Unternehmers. Doch bevor Sie bei den Behörden vorstellig werden, sollten Sie sich überlegen, welche Rechtsform Ihr E-Shop haben soll, denn davon hängen weitere vorgeschriebene Formalitäten ab.

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. das Unternehmen einer natürlichen Person (d. h. eines Selbstständigen)
  2. ein Unternehmen (meist eine Ltd.)

Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile, die wir im Folgenden erläutern werden.

E-shop als Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmer können Sie fast sofort mit Ihrem Geschäft beginnen, da die Abwicklung eines Gewerbes sehr schnell geht und ein Minimum an Verwaltung erfordert. Das bedeutet auch geringere Anlaufkosten - Sie zahlen 1.000 CZK für die Gründung eines Einzelunternehmens im Büro, und wenn Sie sich das nicht zutrauen, übernehmen wir das für 3.000 CZK für Sie. Auch die Buchhaltung ist in der Regel einfacher. Wenn Sie Pauschalspesen oder Pauschalsteuer verwenden, brauchen Sie nur Ihre Einnahmen zu erfassen.

Selbstständige führen ihr Unternehmen unter ihrem eigenen Vor- und Nachnamen, der im Handelsregister eingetragen wird. Diese Angaben sind in allen Unternehmensunterlagen obligatorisch.

Sie können aber auch einen E-Shop unter einem anderen Markennamen betreiben (er muss nicht Ihren Namen tragen). Wählen Sie einfach einen originellen Namen, der nicht mit dem Namen eines anderen Unternehmens oder einer ausländischen Marke übereinstimmt. Der Name des E-Shops darf auch nicht irreführend sein oder geistige Eigentumsrechte verletzen. Ansonsten haben Sie bei der Wahl des Namens jedoch relativ freie Hand. Denken Sie jedoch daran, dass Ihre eingetragenen Identifikationsdaten auf der Website und in der Geschäftskommunikation erscheinen müssen.


TIPP! Wir empfehlen Ihnen, vorab zu prüfen, ob es für den von Ihnen gewählten Namen eine freie Internet-Domain gibt. Wir haben noch weitere Tipps für Sie aufgeschrieben, wie Sie zu einem Markennamen kommen.

Einen großen Nachteil hat die Selbstständigkeit allerdings: Sie haften für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das bedeutet, dass die Gläubiger im Falle einer Verschuldung Ihres E-Shops auf Ihre Ersparnisse und Ihr Privatvermögen zugreifen werden.

Der Status als Selbständiger ist im Allgemeinen besonders nützlich für die Gründung eines Unternehmens. Wenn Sie planen, zu expandieren, Personal einzustellen usw., ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für die Zukunft besser geeignet.

E-shop in Form einer Ltd.

Obwohl die Gründung einer GmbH verwaltungstechnisch aufwändiger ist, hat sie mehrere Vorteile gegenüber einer traditionellen Einzelfirma. Das Unternehmen kann fast jeden Namen tragen, so dass Ihre persönlichen Daten nicht auf den Rechnungen erscheinen müssen. Außerdem können Sie mit anderen Gesellschaftern zusammenarbeiten und die Verantwortung und das Risiko teilen.

Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmer haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten des Unternehmens nur bis zur Höhe des ausstehenden Stammkapitals (SK). Mit anderen Worten: Wenn Sie das Kapital pünktlich zurückzahlen, ist Ihr persönliches Vermögen sicher. Denn eine GmbH als juristische Person haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen (und manchmal auch der Geschäftsführer, wenn er seine gesetzlichen Pflichten verletzt).


TIPP: Wenn Sie Ihr Unternehmen gründen, sollten Sie eine freiwillige Registrierung für die Mehrwertsteuer in Betracht ziehen. Die MwSt-Registrierung ist zwar mit zusätzlichem Papierkram verbunden, kann aber für Sie beim Einkauf von Waren von Vorteil sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über die Frage, wann es sich nicht lohnt, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen.

Wenn Sie Ihren E-Shop nach Ihrem Unternehmen benennen wollen, haben Sie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine einfachere Situation. Gesellschaften mit beschränkter Haftung lassen ihren Namen im Handelsregister (OR) eintragen, den sogenannten Firmennamen, unter dem sie offiziell in Dokumenten und im Geschäftsverkehr auftreten. Dieser Firmenname kann auch problemlos als Name eines E-Shops verwendet werden - er ist dann auch für den Kunden klarer. Natürlich können Sie Ihren E-Shop unter ähnlichen Bedingungen wie ein Selbstständigerwerbender auch anders als GmbH benennen.


TIPP! Wollen Sie sicher sein, dass Ihre Marke einzigartig ist und von niemandem sonst verwendet wird? Lassen Sie Ihre Marke registrieren. Dabei kann es sich um ein Wort, ein Logo oder ein bestimmtes Symbol handeln, das die Menschen mit Ihrem E-Shop in Verbindung bringen werden.

Auch eine GmbH hat ihre Tücken. Sie müssen Bücher führen und die Besteuerung der Gewinne ist komplizierter als bei einem Einzelunternehmer. Rechnen Sie mit höheren Gründungskosten und einem höheren Verwaltungsaufwand sowohl zu Beginn als auch im Laufe des Geschäftsbetriebs.

Beide E-Commerce-Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, so dass wir empfehlen, die Unternehmensform auf der Grundlage Ihrer spezifischen Situation und Ziele zu wählen. Ein detaillierter Vergleich zwischen einem Einzelunternehmen und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann ebenfalls hilfreich sein.

Bezeichnung des E-Shops und Dokumentationspflicht

Als E-Shop-Betreiber müssen Sie Ihren Online-Shop genau wie ein stationäres Geschäft ordnungsgemäß kennzeichnen. Auf der Website müssen Sie Ihren Namen (Selbständiger) oder Ihren Firmennamen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Ihren Firmensitz, Ihre Registrierungsnummer (+ MwSt.-Nummer) und Ihre Registrierungsdaten angeben. Lassen Sie sich auf unserer Kontaktseite inspirieren.

Sie können die Waren und Dienstleistungen im E-Shop auch mit den folgenden Angaben kennzeichnen:

  • Name und Beschreibung der Produkt-/Dienstleistungsmerkmale,
  • Preis,
  • Menge (z. B. Stückzahl, Gewicht, Größe),
  • Zahlungsart,
  • Lieferart,
  • Informationen über Garantien, Ansprüche und andere Kundenrechte.

Stellen Sie vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit unbedingt Geschäftsbedingungen, eine Beschwerdepolitik und eine Politik zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf, die Sie auch auf der Website veröffentlichen müssen. Wir empfehlen Ihnen, auf der Website Informationen für Kunden über die 14-tägige Widerrufsfrist aufzunehmen.

Benötigen Sie Hilfe bei der formalen Einrichtung Ihres E-Shops? Richten Sie Ihr Unternehmen online ein, bestellen Sie einen Gewerbeschein oder wenden Sie sich mit dem unten stehenden Formular an unsere Experten.

Kontaktinformationen

Schreiben Sie uns und wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden.

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.

Empfohlen

Firmengründung online
Firmengründung online

Schnelle Firmengründung in drei Tagen für 280 EUR.…

Schnelle Firmengründung in drei Tagen für 280 EUR. Verwalten Sie alles mit ein paar Klicks online, wir kümmern uns um…

Mehr erfahren Mehr erfahren
Gewerbelizenz
Gewerbelizenz

Sie wollen sich selbständig machen, aber Sie…

Sie wollen sich selbständig machen, aber Sie verlieren sich in der Verwaltung für die Anmeldung Ihres Gewerbes?

Mehr erfahren Mehr erfahren

Neuigkeiten aus unserem Blog