Tschechische Selbstständige: Wie zahlen sie für die Kranken- und Sozialversicherung?

Als Einzelunternehmer müssen Sie selbst dafür sorgen, dass Sie Ihre Abgaben ordnungsgemäß entrichten. In der Flut der Vorschriften kann man sich jedoch leicht verirren - deshalb haben wir für Sie einen Überblick über die grundlegenden Pflichten und aktuellen Beträge für 2025 zusammengestellt.


Die Pflichtabgaben in Stichworten

Alle Einzelunternehmer sind verpflichtet, nicht nur Steuern, sondern auch Kranken- und oft auch Sozialversicherungen zu zahlen. Außerdem muss jeder Unternehmer (mit Ausnahme derjenigen, die unter die Pauschalbesteuerung fallen) einmal jährlich seine Einnahmen und Ausgaben an seine Krankenkasse und die tschechische Sozialversicherungsanstalt (ČSSZ) melden.

Die Vorschriften unterscheiden sich unter anderem, je nachdem, ob Sie ein Haupt- oder ein Nebengewerbe betreiben. Woher weiß man das?

  • Wenn Ihr Unternehmen Ihre einzige/dominante Einnahmequelle ist, handelt es sich in der Regel um Ihre Haupttätigkeit.
  • Wenn Sie ein Unternehmen betreiben, während Sie studieren, arbeiten, in Elternzeit sind oder sich im Ruhestand befinden, gilt Ihre Tätigkeit in der Regel als Nebenerwerb.

Schauen wir uns nun an, wie die Abgaben in der Praxis funktionieren.


Die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung wird von jedem Unternehmer (Selbständiger für Haupt- und Nebentätigkeiten) bezahlt. Die Art der Tätigkeit bestimmt die Grundsätze für die Berechnung der Versicherungsprämien.

Haupttätigkeit

Wenn Sie eine Haupttätigkeit ausüben, zahlen Sie jeden Monat mindestens den Mindestbetrag (siehe Tabelle unten).

Nebentätigkeit

Bei einer Nebentätigkeit sind Sie nicht an die Mindestvorauszahlungen gebunden - die Prämie wird immer nach Ihrem tatsächlichen Einkommen berechnet. Wenn Sie selbständig sind, zahlen Sie keine monatlichen Vorschüsse und entrichten Ihre Versicherungsprämien immer einmal im Jahr nach Vorlage Ihrer Einkommens- und Ausgabenerklärung.

Wenn Sie ein Unternehmen als gesetzlich Versicherter führen (während des Studiums, im Mutterschaftsurlaub oder im Ruhestand), zahlen Sie im ersten Jahr Ihrer Tätigkeit ebenfalls keine monatlichen Vorschüsse und Sie zahlen die Versicherungsbeiträge für das ganze Jahr rückwirkend bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung. Für den nächsten Zeitraum setzt die Versicherungsgesellschaft monatliche Vorschüsse fest, die sie auf der Grundlage Ihrer Erklärung berechnet. Einzelheiten finden Sie in der Anleitung für Selbstständige im Nebenerwerb.

Berechnung der Versicherungsprämien

Selbstständige müssen 13,5 % der Bemessungsgrundlage an ihre Krankenkasse abführen. Die Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherungsprämie des Selbstständigen wird mit 50 % der Bemessungsgrundlage berechnet. Die Bemessungsgrundlage, genauer gesagt die Teilbemessungsgrundlage für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, ist die Differenz zwischen Ihren Betriebseinnahmen und den damit verbundenen Ausgaben.

Die Formel zur Berechnung der Krankenversicherung sieht also wie folgt aus:

(Einnahmen - Ausgaben) × 0,50 × 0,135 = Jahresbeitrag zur Krankenversicherung

Das Gesetz legt auch die Mindesthöhe der Bemessungsgrundlage fest (auf der Grundlage des Durchschnittslohns und jährlich wechselnd). Daran orientiert sich der Mindestbetrag der monatlichen Pflichtbeiträge. Unternehmer müssen für ihre Haupttätigkeit mindestens diesen Mindestbetrag zahlen, auch wenn sich aus der Formel ein niedrigerer Betrag ergibt.

Krankenversicherungsprämien für Selbstständige

Art des Betrags (monatlich) 2023 2024 2025
Mindestbemes -sungsgrundlage 20 162 CZK 21 984 CZK 23 414 CZK
Mindestvoraus -zahlung 2 722 CZK 2 968 CZK 3 143 CZK

Wann sind die Vorauszahlungen für die Krankenversicherung zu leisten?

Prämienvorschüsse sind ab dem 1. des Monats, für den Sie die Prämie zahlen, bis zum 8. des Folgemonats fällig.

Beispiel: Wenn Sie die Mindestprämie für die Krankenversicherung zahlen, müssen Sie den neuen Betrag für das folgende Jahr immer gleich zu Beginn des neuen Jahres überweisen (d. h. bis zum 8. Februar für Januar) - denken Sie daran, Ihren Dauerauftrag rechtzeitig zu ändern. Gleiches gilt, wenn Sie derzeit berechnete Beiträge unterhalb des Mindestbeitrags für 2025 zahlen.


Sozialversicherung

Die Regeln für die Sozialversicherung sind ein wenig komplizierter. Sie sind in mehreren Gesetzen geregelt, insbesondere im Gesetz über die Sozialversicherungsbeiträge und in den Gesetzen über die Renten- und Krankenversicherungen. Wie funktioniert also die Sozialversicherung für Selbstständige?

Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus 3 Komponenten zusammen:

  • Rentenversicherungsprämien;
  • Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik;
  • Krankenversicherungsprämien.

Während die Rentenversicherung und der Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik obligatorisch sind, wird die Krankenversicherung von den Selbstständigen freiwillig gezahlt.

Weitere Regeln für die Zahlung der Sozialversicherung hängen davon ab, ob Sie eine Haupt- oder Nebentätigkeit ausüben und wie hoch Ihr Einkommen ist.

Hauptberufliche Tätigkeit

Wenn Sie eine Haupttätigkeit ausüben, müssen Sie unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Außerdem müssen Sie jeden Monat mindestens den Mindestbetrag an die Sozialversicherungsanstalt abführen (siehe Tabelle unten).

Nebentätigkeit

Bei einer Nebentätigkeit sind Sie nur dann sozialversicherungspflichtig, wenn Ihr jährlicher Bruttogewinn (die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben aus dem Unternehmen) einen Schwellenwert überschreitet - für 2024 liegt dieser Schwellenwert bei 105.521 CZK, für 2025 bei 111.736 CZK. Wenn Sie unter dieser Grenze verdienen, müssen Sie keine Sozialversicherung zahlen (Sie können sich aber freiwillig versichern).

Wenn Sie für Ihre Nebentätigkeit versicherungspflichtig sind, müssen Sie auch die monatlichen Mindestvorauszahlungen leisten, allerdings zu einem geringeren Satz als Einzelunternehmer für ihre Haupttätigkeit (siehe Übersichtstabelle).

TIPP: Ausführlichere Informationen finden Sie im Merkblatt für Selbstständige im Nebenerwerb.

Berechnung der Versicherungsprämien

Die Sozialversicherung für Selbstständige wird als Prozentsatz der Bemessungsgrundlage berechnet. Ähnlich wie bei der Krankenversicherung beträgt dieser Prozentsatz 55 % der Bemessungsgrundlage (d. h. der Differenz zwischen den jährlichen Betriebseinnahmen und den damit verbundenen Ausgaben). Auch hier schreibt das Gesetz eine Mindestbemessungsgrundlage auf der Grundlage des Durchschnittslohns vor.

Die jährliche Versicherungsprämie beläuft sich auf 29,2 % der Bemessungsgrundlage, wobei 28 % auf die Rentenversicherung und 1,2 % auf die staatliche Beschäftigungspolitik entfallen.

Die Höhe der Pflichtversicherungsprämie errechnet sich also wie folgt:

(Einkommen - Ausgaben) × 0,55 × 0,292 = Jahresbeitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung

Wenn Sie auch freiwillig in die Krankenversicherung für Selbständige einzahlen, zahlen Sie zusätzlich 2,7 % der Bemessungsgrundlage (bis 2024 betrug der Satz 2,1 %).

Sozialversicherungsprämien für Selbständige

Bestandteil der Sozialversicherung Art der Tätigkeit Art des Betrags (monatlich) 2023 2024 2025
Rentenversicherung (inkl. Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik) Hauptsächlich Mindestbemessungs -grundlage 10 081 CZK 13 191 CZK 16 295 CZK
Mindesteinlage für ständige Selbstständige 2 944 CZK 3 852 CZK 4 759 CZK
Mindesteinlage für neue Selbstständige* - - 3 399 CZK
Zweitrangig Mindestbemessungs -grundlage 4 033 CZK 4 837 CZK 5 121 CZK
Mindestvorauszahlung 1 178 CZK 1 413 CZK 1 496 CZK
Versicherung bei Krankheit Die Beträge sind für Haupt- und Nebentätigkeiten gleich Mindestbemessungs -grundlage 8 000 CZK 8 000 CZK 9 000 CZK
Mindestvorauszahlung 168 CZK 216 CZK 243 CZK

* Ab 2025 zahlen Selbstständige nur noch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Diese Erleichterung gilt für die ersten drei Jahre der Geschäftstätigkeit (Jahr der Gründung + die folgenden zwei Jahre).

Hinweis: Im Rahmen des Konsolidierungspakets der Regierung wurde die Methode zur Berechnung der Mindestbemessungsgrundlage ab 2024 geändert, so dass sich der Betrag der Mindestvorschüsse deutlich erhöht hat.

Entsprechend der Erhöhung der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge steigt auch der Betrag der Pauschalsteuer jedes Jahr an. Die neuesten Informationen finden Sie im Artikel über die Pauschalregelung.

Wann sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen?

Sie sollten Ihre Renten- und Krankenversicherungsbeiträge immer bis zum Ende des Monats zahlen, für den Sie sie entrichten.

Beispiel: Was ist mit dem nächsten Zeitraum? Von Januar an müssen Sie immer mindestens den Mindestbeitrag zur Sozialversicherung für das Jahr zahlen.

  • Wenn Sie also im Jahr 2024 die Mindestvorauszahlungen leisten, passen Sie Ihren Dauerauftrag ab Januar 2025 an den neuen Mindestbetrag an, wie in der Übersichtstabelle oben angegeben.
  • Dasselbe gilt, wenn Sie jetzt berechnete Beiträge unterhalb des Mindestbeitrags für 2025 leisten.
  • Wenn Sie jedoch berechnete Vorschüsse über dem Mindestbetrag für 2025 leisten, setzen Sie die Zahlungen fort und zahlen den neu berechneten Betrag ab dem Monat, in dem Sie Ihre Einkommens- und Ausgabenerklärung für das Vorjahr einreichen (d. h. wenn Sie die Erklärung im Mai einreichen, zahlen Sie den neuen Betrag ab Mai).

TIPP: Möchten Sie überprüfen, ob Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen? Schauen Sie im ePortal der Sozialversicherungsanstalt nach.


Bericht über Einnahmen und Ausgaben

Jeder Unternehmer, der nicht die Pauschalbesteuerung in Anspruch nimmt, muss nach Ablauf des Steuerjahres eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben vorlegen. Dies geschieht zweimal - einmal für die Krankenversicherungsanstalt und einmal für die ČSSZ.

Die Einnahmen- und Ausgabenerklärung ist im Grunde eine Jahresabrechnung mit der Versicherungsgesellschaft und der CSSA, in der Sie berechnen, wie viel Sie im Laufe des Jahres an Vorschüssen gezahlt haben und wie viel Sie gegebenenfalls entsprechend Ihrem Einkommen zurückzahlen müssen. Aus der Berechnung geht auch hervor, wie viel Sie im folgenden Jahr an Vorschüssen zahlen werden - Sie müssen mindestens den Mindestbetrag für dieses Jahr zahlen.

  • Die Frist für die Einreichung beider Bescheinigungen ist immer innerhalb eines Monats nach Abgabe Ihrer Steuererklärung.
  • Sie können sie elektronisch über die Website Ihrer Krankenkasse und das ČSSZ ePortal einreichen.
  • Bezahlen Sie ausstehende Prämien innerhalb von 8 Tagen nach Einreichung der Abrechnung.

Beispiel. Er nutzt eine 60%ige Pauschale und hat im Jahr 2024 1,5 Millionen CZK verdient. In seiner Zusammenfassung hat er errechnet, dass sich die Jahresprämie bei diesem Einkommen auf 40 500 CZK beläuft. Er hat also eine Unterzahlung bei der Krankenversicherung in Höhe von 4 884 CZK zu verzeichnen.

Er reicht seine Steuererklärung elektronisch bis zum 2. Mai 2025 ein. Da er sie am 30. April einreicht, schickt er die Abrechnung bis zum 30. Mai an die Versicherungsgesellschaft und zahlt die Nachzahlung innerhalb von 8 Tagen nach der Einreichung.


Pauschalierte Steuerabzüge

Einzelunternehmer können sich auch freiwillig der Pauschalsteuerregelung anschließen. Dabei werden Pflichtabgaben und Einkommensteuerzahlungen kombiniert - der Unternehmer zahlt also einen Pauschalbetrag pro Monat entsprechend seiner Steuerklasse. Wenn Sie die Bedingungen der Pauschalregelung das ganze Jahr über einhalten, müssen Sie keine Steuererklärungen oder Berichte einreichen.

Obwohl die Pauschalsteuer weniger Verwaltungsaufwand bedeutet, ist sie nicht immer kostengünstiger als Standardabgaben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über die Pauschalsteuer.

Achtung! Die Krankenversicherung ist nicht Teil der Pauschalsteuer. Wenn Sie selbständig sind und eine Krankenversicherung abschließen möchten, müssen Sie sich dafür anmelden und diese separat bezahlen.


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Machen Ihnen all die Regeln, Beträge und Prozentsätze Kopfzerbrechen? Da sind Sie nicht allein. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Steuern und Abgaben und erstellen für Sie Ihre Steuererklärung, einschließlich der erforderlichen Berichte. Hinterlassen Sie uns eine Nachricht im untenstehenden Formular, um die Details zu besprechen.

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