Die Pauschalsteuer in Kürze: Bedingungen, Fristen, Beträge

Die Abgeltungssteuer verspricht ab 2021 weniger Verwaltungsaufwand für Unternehmen - doch sie wird sich nur für einige von ihnen auszahlen. Die folgenden Zeilen helfen Ihnen herauszufinden, ob Sie zu diesen gehören.

Was ist eine Abgeltungssteuer?

Die Pauschalsteuer ist eine besondere Steuerart, die Selbstständige freiwillig in Anspruch nehmen können. Es handelt sich um einen monatlichen Pauschalbetrag, der eine Zahlung für die Einkommensteuer und die Pflichtbeiträge zur Sozial- und Krankenversicherung umfasst. Einzelunternehmer, die an der Pauschalbesteuerung teilnehmen, müssen die obligatorischen Mindesteinlagen nicht entrichten, da sie diese im Rahmen der Pauschalbesteuerung zahlen.

Allerdings können Sie im Rahmen der Pauschalregelung keine Aufwandsentschädigungen oder Steuergutschriften geltend machen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Umstellung auf eine Pauschalbesteuerung sorgfältig zu prüfen, da sie nur für einige Einzelunternehmer eine Ersparnis bedeutet. Das sind in der Regel diejenigen, die etwa 700.000 bis 2.000.000 CZK pro Jahr verdienen und ein Minimum an Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.

Wer kann die Pauschalsteuer nutzen?

Um die Pauschalsteuerregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihr jährliches Geschäftseinkommen übersteigt nicht 2 Millionen CZK.
  • Sie sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.
  • Sie üben neben Ihrem Unternehmen keine Tätigkeit aus, bei der Ihre Löhne mit der Vorsteuer besteuert werden (typischerweise eine abhängige Beschäftigung). Als angestellter Selbständiger können Sie die Abgeltungssteuer nur dann anwenden, wenn Sie die Quellensteuer von Ihrem Lohn abziehen lassen - dies geschieht in der Regel bei geringen Einkünften, z. B. bei einem DPP mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 10.000 CZK (es sei denn, Sie unterzeichnen eine Steuererklärung).
  • Ihre sonstigen Einkünfte dürfen 50 000 CZK pro Jahr nicht überschreiten. Diese Grenze gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen aus Anleihen usw.), Mieten und andere Einkünfte gemäß § 8-10 des Einkommensteuergesetzes.
  • Sie sind nicht Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder Komplementär einer Kommanditgesellschaft.

Hinweis: Sie werden automatisch mehrwertsteuerpflichtig, wenn Ihre Einkünfte in 12 aufeinander folgenden Monaten 2 Millionen CZK übersteigen. Dieser Zeitraum muss jedoch nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, weshalb das Gesetz in dieser Hinsicht zwei unterschiedliche Kriterien vorsieht.

Wie viel Pauschalsteuer zahle ich?

Die Höhe der Pauschalsteuer für Selbstständige variiert von Jahr zu Jahr - sie richtet sich nach dem aktuellen Durchschnittslohn. Ursprünglich war die Steuer ein einziger fester Betrag, der für alle Steuerpflichtigen galt. Anfang 2023 trat jedoch eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der drei Stufen der Pauschalsteuer eingeführt wurden.

Das Hauptkriterium für die Einstufung in die einzelnen Bandbreiten ist die Höhe des Einkommens aus unternehmerischer Tätigkeit im vorangegangenen Steuerjahr. Aber auch der Bereich Ihrer Tätigkeit spielt eine Rolle.

Die Bedingungen für die Einstufung in die Steuerklassen sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst. Um in die jeweilige Bande aufgenommen zu werden, müssen Sie nur mindestens eine der Bedingungen in der Zeile erfüllen.


Art der Bandbreite Höhe des Geschäftseinkommens
Band I bis zu 1 Mio. CZK (unabhängig von der Art der Tätigkeit) bis zu 1,5 Mio. CZK, wenn mindestens 75 % dieser Einkünfte aus Tätigkeiten stammen, für die der Pauschalbetrag von 80 % oder 60 % gilt bis zu 2 Mio. CZK, wenn mindestens 75 % dieser Einkünfte aus Tätigkeiten stammen, für die die Ausgabenpauschale von 80 % gilt
Bereich II bis zu 1,5 Mio. CZK (unabhängig von der Art der Tätigkeit) bis zu 2 Mio. CZK, wenn mindestens 75 % dieser Einkünfte aus Tätigkeiten stammen, auf die die 80 %- oder 60 %-Ausgabenpauschale anwendbar wäre
Bereich III bis zu 2 Mio. CZK (unabhängig von der Art der Tätigkeit)

TIPP: Sie sind nicht sicher, welcher Pauschalsatz für Ihr Unternehmen gilt? In unserem Artikel über die Besteuerung des Einkommens von Selbstständigen haben wir alles für Sie zusammengefasst .

Ihre Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Jahreseinkommen im vorangegangenen Steuerjahr.

  • Wenn Sie im Laufe des Jahres die Grenzen der von Ihnen gewählten Steuerklasse überschreiten, müssen Sie dies dem Finanzamt auf einem speziellen Formular mitteilen. Das Finanzamt teilt Ihnen dann mit, wie viel Steuern Sie zu zahlen haben.
  • Wenn Sie hingegen weniger verdienen und in eine niedrigere Steuerklasse eingestuft werden, ist das Verfahren ähnlich. Sie teilen dem Finanzamt dann den abweichenden Steuerbetrag mit und erhalten den zu viel gezahlten Betrag zurück.

Wir fügen hinzu, dass die Pauschalsteuerklasse im Laufe des Jahres nicht geändert werden kann. Die Anpassung kann nur innerhalb der Frist für den Beitritt zur Pauschalregelung erfolgen (d. h. bis zum 10. Januar des Jahres).

Wenn Sie wissen, zu welcher Steuerklasse Sie gehören, können Sie den Betrag Ihrer monatlichen Vorauszahlung leicht ableiten:

Übersicht über die monatlichen pauschalen Steuervorauszahlungen im Jahr 2024

Art der Steuerklasse Einkommensteuer Sozialversicherung Krankenkasse Gesamte Pauschalsteuer pro Monat
Bereich I 100 CZK 4 430 CZK 2 968 CZK 7 498 CZK
Bereich II 4 963 CZK 8 191 CZK 3 591 CZK 16 745 CZK
Bereich III 9 320 CZK 12 527 CZK 5 292 CZK 27 139 CZK

Modellbeispiel: Lohnt sich die Abgeltungssteuer?

Miroslav ist ein freiberuflicher IT-Spezialist. Er verdient 1,2 Millionen CZK im Jahr. Derzeit berechnet er seine Ausgaben pauschal mit 60 % seines Einkommens (IT-Tätigkeiten sind freie Berufe). Bei der Steuerberechnung wendet er nur den Steuerzahlerrabatt an. Da er nicht zu viel Steuern zahlen möchte, überlegt er, sich für eine Pauschalsteuer anzumelden.

Nach der derzeitigen Regelung würde Miroslav insgesamt 12.822 CZK pro Monat an Steuern und Abgaben zahlen. Wenn er sich für die Pauschalsteuer entscheidet, fällt er in die 1. Steuerklasse, da er bis zu 1,5 Millionen CZK pro Jahr verdient. Seine Tätigkeit unterliegt nach wie vor der 60%igen Pauschalbesteuerung. Er zahlt also im Rahmen der Pauschalregelung nur 7.498 CZK pro Monat - und spart damit 5.324 CZK pro Monat im Vergleich zu vorher.

Vergleich der monatlichen Abgaben bei einem Einkommen von 1,2 Millionen CZK. CZK aus einer freiberuflichen Tätigkeit

Posten Kostenpauschale (60%) Pauschalsteuer (Band I)
Einkommensteuer 3 430 CZK 100 CZK
Sozialversicherung 6 424 CZK 4 430 CZK
Krankenkasse 2 968 CZK 2 968 CZK
Gesamt 12 822 CZK 7 498 CZK

Hätte Miroslav jedoch nur die Hälfte des ursprünglichen Betrags, d. h. 600 000 CZK, verdient, hätte er im klassischen System 6 610 CZK pro Monat gezahlt. Allerdings würde er immer noch die Pauschalsteuer von 7 498 CZK zahlen, so dass sich der Wechsel in diesem Fall nicht lohnen würde.

Überlegen Sie, ob es sich lohnt, zur Pauschalsteuer zu wechseln? Berechnen Sie es mit dem Steuerrechner.


Wie melde ich mich für eine Pauschalsteuer an?

Die Anmeldung für eine Pauschalsteuer ist einfach. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie sich nur rechtzeitig beim Finanzamt anmelden. Am schnellsten geht das über Mojedane.cz - in der Rubrik Persönliche Einkommensteuer finden Sie das Formular Anmeldung zur Pauschalbesteuerung.

Die Frist für die Einreichung des Antrags für die Pauschalregelung ist immer der 10. Januar des Jahres, in dem Sie der Pauschalregelung beitreten wollen (d.h. wenn Sie den Antrag bis zum 10. Januar 2024 stellen, sind Sie ab 2024 Pauschalsteuerzahler). Eine Ausnahme gilt für Einzelunternehmer, die ihr Unternehmen gerade erst gründen. Sie können die Anmeldung bis zum Datum der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einreichen (bis zu diesem Datum müssen Sie sich auch zur Einkommensteuer anmelden).

Sobald Sie sich angemeldet haben, beginnen Sie mit den monatlichen Pauschalsteuerzahlungen (die Beträge finden Sie in der nachstehenden Tabelle) an das örtliche Finanzamt. Die Kontonummern der regionalen Finanzämter finden Sie in unserem Leitfaden: Wie Sie Ihre Steuern zahlen. Der Betrag ist immer bis zum 20 des Monats fällig , für den Sie den Pauschalbetrag zahlen.

Bitte beachten Sie: Sie zahlen immer den vollen Betrag der Pauschalsteuer für den ganzen Monat - auch wenn Sie beispielsweise erst am 10. des Monats in die Pauschalsteuerregelung eintreten.


Pauschalsteuer und Steuererklärung

Normalerweise müssen Sie im Rahmen der Pauschalregelung keine Steuererklärung abgeben. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie während des Steuerjahres gegen eines oder mehrere der Kriterien für die Inanspruchnahme der Pauschalregelung verstoßen.

Wenn Sie zum Beispiel mehr als 2 Millionen CZK im Jahr mit Ihrem Unternehmen verdienen, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Lesen Sie, wie Sie eine Steuererklärung im Rahmen der Pauschalbesteuerung einreichen.

Vergessen Sie nicht, dass Sie, wenn Sie Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Komplementär einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder mehrwertsteuerpflichtig geworden sind oder wenn Ihr Einkommen 2 Millionen CZK im Jahr übersteigt, nach Abgabe Ihrer Steuererklärung von der Pauschalsteuer zurücktreten müssen.

Opt-out-Regeln: Sie bleiben automatisch in der Pauschalbesteuerungsregelung, bis Sie sich - entweder obligatorisch oder freiwillig - abmelden. Die Frist für den freiwilligen Ausstieg aus der Pauschalbesteuerung ist dieselbe wie für den Einstieg, d. h. bis zum 10. Januar des betreffenden Jahres. Wenn Sie im Laufe des Jahres feststellen, dass Ihre Pauschalsteuer nicht zu zahlen ist, müssen Sie sie bis zu diesem Datum weiter zahlen - ein freiwilliger Ausstieg während des Jahres ist nicht möglich.


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