Änderungen bei der Grundsteuer ab 2024. Wer reicht eine neue Steuererklärung ein?

Das kürzlich verabschiedete Steuerkonsolidierungspaket bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. Informieren Sie sich über die wichtigsten Änderungen bei der Grundsteuer, wer eine neue Steuererklärung abgeben muss und wie dies zu tun ist.

Was ändert sich ab 2024?

Anpassungen der Regeln für die befestigten Flächen

Eine der geänderten Flächen ist die sogenannte befestigte Fläche. Bisher war die Besteuerung der befestigten Fläche nur an Grundstücke der Art sonstige Fläche oder bebaute Fläche und Hof gebunden - diese Bindung an eine bestimmte Grundstücksart wurde nun aufgehoben. Was bedeutet das in der Praxis?

  • Befestigte Flächen werden nun für alle Grundstücke besteuert.
  • Wenn Sie ein Grundstück mit befestigten Flächen besitzen, die nicht zu den bisher steuerpflichtigen sonstigen Flächen und bebauten Flächen und Höfen gehören, müssen Sie bis zum 31. Januar 2024 eine Steuererklärung abgeben.

Darüber hinaus wurde die Definition geändert, wann eine befestigte Fläche ein Grundstück oder ein Teil eines Grundstücks ist, das betrieblich genutzt wird oder das ein Unternehmen als Betriebsvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes eingestuft hat und dessen Oberfläche mit einem Gebäude im Sinne des Baugesetzes ohne vertikale Stützstruktur befestigt ist. Dazu gehört auch die Oberfläche eines Schwimmbeckens, eines Tanks oder eines Abstellgleises, sofern es sich nicht um steuerpflichtige Bauwerke handelt.

Bauland ist auch Land, auf dem bereits ein Gebäude steht.

Die Vorschriften haben sich auch in Bezug auf Bauland geändert: Es umfasst nun auch Grundstücke, auf denen bereits ein Gebäude steht, auf denen aber gleichzeitig ein anderes steuerpflichtiges Gebäude errichtet wird.

Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Einfamilienhaus bereits auf einem Grundstück mit einer Parzellennummer steht und ein weiteres daneben gebaut wird, ohne dass das Grundstück geteilt wird. Bislang galten nur unbebaute Grundstücke als im Bau befindlich.

Die Steuer wird jährlich um den Inflationskoeffizienten angepasst.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung eines Inflationskoeffizienten, mit dem die Grundsteuer in regelmäßigen Abständen um die Inflation des vorangegangenen Zeitraums angepasst wird.

Für das Jahr 2024 wird der Koeffizient auf 1 festgesetzt. Das Finanzministerium gibt die nachfolgenden Änderungen bis zum 30. Juni des Kalenderjahres bekannt, das dem Steuerjahr vorausgeht (z. B. wird es bis zum 30. Juni 2025 den Koeffizienten für die Steuersätze 2026 bekannt geben).

Erhöhung der Grundsteuersätze

Zusätzlich zu den Anpassungen der Definitionen und der Einführung des Koeffizienten kommt es zu einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuersätze. Im Zusammenhang mit dieser Änderung brauchen Sie keine Steuererklärung abzugeben; die Steuerbehörden sollten die Anpassung der Steuersätze automatisch in Ihrem Zahlungsbescheid berücksichtigen.


Regeln für die Grundsteuererklärung

Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung endet am 31. Januar 2024. Sie reichen sie im Voraus ein, d.h. für das Jahr 2024, entsprechend den Daten oder dem Stand des Grundbuchs zum 1. Januar 2024. Sie gilt für Sie, wenn es im Vorjahr eine Änderung an Ihrer Immobilie gab, die die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung auslöst (siehe Beispiele unten).

Wenn Sie Immobilien in mehr als einem Katastergebiet besitzen (z. B. eine in Pilsen und eine in Jihlava) und eine Steuererklärung abgeben müssen, reichen Sie diese für jede Immobilie separat bei den örtlichen Steuerbehörden ein.

Die Steuer ist nicht innerhalb eines Finanzamtes zu zahlen, wenn die Gesamtsteuerschuld 50 CZK nicht übersteigt.

TIPP: Die Frist für die Zahlung der Steuer (bzw. der ersten Rate) endet am 31. Mai 2024. Haben Sie eine Datenbox? Die Steuerverwaltung wird Ihnen im Mai Zahlungsanweisungen zusenden. Wenn Sie keine Datacard haben, sollten Sie rechtzeitig auf Banküberweisung oder SIPO umsteigen, um die Gebühren für Lastschriften zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über die Zahlung Ihrer Grundsteuer.

Wir empfehlen Ihnen, vor der Abgabe Ihrer Steuererklärung zu prüfen, ob die Gemeinde eine verbindliche Freistellungsverordnung für ein bestimmtes Grundstück erlassen hat (z. B. für andere Flächen mit der Nutzungsart Ödland, Vernässungsfläche, Grenze, Hanglage, Grünfläche oder andere Flächen im Gemeindegebiet), das in ihre Zuständigkeit fällt.

Wann müssen Sie eine Grundsteuererklärung abgeben?

Typische Änderungen, die die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuer erklärung auslösen, sind:

  • Kauf eines Grundstücks;
  • Verkauf eines Grundstücks (Mitteilung an das Finanzamt, wenn die Steuerpflicht endet);
  • Baugenehmigung;
  • Erhalt einer Baugenehmigung;
  • Änderung eines Gebäudes (Erweiterung, Abriss);
  • Änderung der Fläche oder Art des Grundstücks im Kataster, z. B. durch Digitalisierung.

Aufgrund der Gesetzesänderung besteht eine neue Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung für diese Immobilien und Situationen:

  • Bauland. Ein neues Baugrundstück kann auch auf einem Grundstück geschaffen werden, auf dem bereits ein Gebäude steht. In einem solchen Fall muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
  • Garage. Darunter wird nun jedes steuerpflichtige Gebäude mit Garagennutzung verstanden, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Wenn Sie also Ihre Garage bisher als Zubehör zum Hauptgebäude oder als ein anderes Gebäude besteuert haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
  • Ein Gebäude oder eine Einheit ohne bekannten Eigentümer. Solche Gebäude werden von ihrem Nutzer besteuert, der daher ebenfalls eine Steuererklärung abgeben muss.
  • Befestigte Fläche. Bislang war eine gepflasterte Fläche (z. B. ein gepflasterter Parkplatz) nur auf Grundstücken steuerpflichtig, die im Grundbuch als sonstige Fläche oder bebaute Fläche und Hof eingetragen waren. Jetzt wird eine gepflasterte Fläche auf jeder Art von Land (z. B. Grünland oder Ackerland) besteuert. Wenn Sie also eine gepflasterte Fläche besitzen, die aufgrund der Art des Grundstücks nicht als solche besteuert wurde, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und diese gepflasterte Fläche entsprechend ihrer Fläche besteuern.

TIPP: Ein neues Tool des Finanzamts hilft Ihnen bei Ihrer Grundsteuererklärung. Lesen Sie mehr über die Anwendung zum Vorausfüllen des Formulars.

Wann müssen Sie keine Grundsteuererklärung abgeben?

Weitere Änderungen des Grundsteuergesetzes sind dagegen kein Grund, eine neue Erklärung abzugeben (die Finanzbehörden würden sie automatisch berücksichtigen). Dazu gehören insbesondere:

  • Erhöhung der Steuersätze;
  • Änderungen der Koeffizienten;
  • Einführung von Steuersätzen für Grundstücke mit der Nutzungsart sonstige Fläche mit dem Code Q und für Grundstücke mit der Nutzungsart Ödland, Vernässungsfläche, Grenze, Hang oder Grünfläche mit dem Code W;
  • Änderungen der Befreiungen (Einheiten des Übertragungs-, Fernleitungs- oder Verteilungssystems oder Wärmeverteilungsanlagen sind nach dem Energiegesetz befreit).

Aufgrund der zahlreichen Änderungen und Auslegungsfragen hat das Finanzamt eine Broschüre herausgegeben, in der all diese Änderungen und Beispiele aufgeführt sind.

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